Gebrauchsmuster anmelden

Schneller und kostengünstiger Schutz für Ihre Erfindungen

Sven Buser, M. Sc.

Patentanwalt
Maschinenbau-Ingenieur

Dr.-Ing. Wiro Wickord

Patentanwalt
Maschinenbau-Ingenieur

Ihre Erfindungen rechtssicher schützen

Haben Sie eine innovative technische Lösung entwickelt, die Sie vor Nachahmung schützen möchten? Suchen Sie nach einem schnelleren und kostengünstigeren Weg als ein Patent, um Ihre Erfindung abzusichern?

Ein Gebrauchsmuster – auch als „kleines Patent“ bekannt – bietet genau diesen Schutz. Es ermöglicht Ihnen, Ihre technischen Erfindungen bundesweit zu schützen und sich die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu sichern. Dabei profitieren Sie von einem schnellen Eintragungsverfahren ohne aufwändige inhaltliche Prüfung und deutlich geringeren Kosten im Vergleich zum Patent.

Wir unterstützen Sie bundesweit bei der Anmeldung Ihres Gebrauchsmusters – von der Vorbereitung über die Antragstellung bis zur erfolgreichen Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Gebrauchsmusteranmeldung sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf und eine optimale Absicherung Ihrer Erfindung.

Unsere Dienstleistungen

Eine gründliche Recherche zum Stand der Technik ist entscheidend für die Erfolgsaussichten Ihrer Gebrauchsmusteranmeldung. Wir führen umfassende Recherchen in relevanten Datenbanken wie DEPATISnet durch, um festzustellen, ob Ihre Erfindung tatsächlich neu ist und einen erfinderischen Schritt beinhaltet. Diese vorbereitende Recherche schützt Sie vor späteren Löschungsanträgen durch Dritte und gibt Ihnen Sicherheit bezüglich der Rechtsbeständigkeit Ihres Gebrauchsmusters. Mit unserer Erfahrung interpretieren wir die Rechercheergebnisse präzise und besprechen mit Ihnen verständlich die Erfolgsaussichten einer Anmeldung.

Die korrekte Formulierung der Anmeldeunterlagen ist entscheidend für den Schutzumfang Ihres Gebrauchsmusters. Unser Team erstellt präzise Schutzansprüche und eine detaillierte Beschreibung Ihrer Erfindung, die alle technischen Merkmale klar und vollständig darstellt. Dabei achten wir besonders auf die formalen Anforderungen der Gebrauchsmusterverordnung, um Beanstandungen durch das DPMA zu vermeiden. Eine fachgerechte Formulierung verhindert spätere Einschränkungen des Schutzumfangs und stärkt Ihre Position bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber potenziellen Verletzern.

Wir übernehmen für Sie den gesamten Anmeldeprozess beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dazu gehören die fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, die Entrichtung der Anmeldegebühr und die Kommunikation mit dem DPMA. Bei formalen Beanstandungen reagieren wir umgehend und fachkundig, um eine schnelle Eintragung zu gewährleisten. Durch unsere Erfahrung mit dem Anmeldeverfahren vermeiden wir typische Fehlerquellen und sorgen für einen reibungslosen Ablauf von der Anmeldung bis zur Eintragung in die Gebrauchsmusterrolle.

Ein Gebrauchsmuster ist oft Teil einer umfassenderen Schutzstrategie. Wir beraten Sie zu strategischen Fragen wie der Gebrauchsmusterabzweigung von einer Patentanmeldung, der internationalen Absicherung Ihrer Erfindung oder der Kombination verschiedener Schutzrechte. Dabei berücksichtigen wir Ihre geschäftlichen Ziele und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre Innovationen optimal schützt. Besonders für mittelständische Unternehmen und Einzelerfinder bieten wir kosteneffiziente Lösungen zur Absicherung technischer Innovationen.

Der Schutz durch ein Gebrauchsmuster besteht zunächst für drei Jahre und kann durch rechtzeitige Zahlung von Verlängerungsgebühren auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden. Unser Verlängerungsservice entlastet Sie vollständig von diesem administrativen Aufwand. Wir überwachen alle relevanten Fristen, informieren Sie rechtzeitig über anstehende Verlängerungen und übernehmen nach Ihrer Zustimmung die komplette Abwicklung inkl. Gebührenzahlung beim DPMA. So vermeiden Sie versehentliche Fristversäumnisse und den damit verbundenen Verlust Ihrer Schutzrechte. Auf Wunsch beraten wir Sie auch zur wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einer Verlängerung, sodass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Stellen Sie fest, dass jemand Ihr Gebrauchsmuster verletzt? Wir analysieren den Sachverhalt und beraten Sie zu den möglichen Vorgehensweisen. Wir helfen Ihnen bei der Einschätzung, ob tatsächlich eine Verletzung Ihres Schutzrechts vorliegt und welche Maßnahmen am sinnvollsten sind. Gleichzeitig unterstützen wir Sie, wenn Sie selbst mit dem Vorwurf einer Schutzrechtsverletzung konfrontiert werden. Wir prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist, und erarbeiten mit Ihnen Lösungsansätze – sei es durch technische Umgehungslösungen, Lizenzvereinbarungen oder die Prüfung der Rechtsbeständigkeit des fremden Schutzrechts.

Mit unserem Monitoring-Service behalten wir den Markt und Ihre Wettbewerber im Auge. Wir überwachen regelmäßig neu angemeldete Schutzrechte in Ihrem Technologiebereich und informieren Sie über potenzielle Risiken oder Verletzungen Ihrer Rechte. Dieser proaktive Ansatz ermöglicht es Ihnen, frühzeitig auf Wettbewerbsaktivitäten zu reagieren und Ihre Schutzrechtsstrategie entsprechend anzupassen. Gleichzeitig liefert das Monitoring wertvolle Informationen über technologische Trends und Entwicklungen in Ihrer Branche, die Sie für Ihre eigene Innovationsstrategie nutzen können. Der Service ist individuell anpassbar und kann nach Ihren spezifischen Bedürfnissen und Wettbewerbsumfeld gestaltet werden.

Ihre Vorteile durch ein Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster bietet im Vergleich zum Patent entscheidende Vorteile, die es besonders für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Einzelerfinder attraktiv machen:

Schnellere Eintragung

Im Gegensatz zum Patent, bei dem das Prüfungsverfahren oft 1-2 Jahre dauert, wird ein Gebrauchsmuster in der Regel innerhalb von 3-4 Monaten eingetragen.

Deutlich geringere Kosten

Die Anmeldegebühr für ein Gebrauchsmuster beträgt nur 40 Euro (bzw. 30 Euro bei elektronischer Anmeldung) statt mehrerer hundert Euro wie beim Patent.

Neuheitsschonfrist

Im Gegensatz zum Patent gilt beim Gebrauchsmuster eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten. Das bedeutet, dass eigene Veröffentlichungen innerhalb dieser Frist vor der Anmeldung nicht neuheitsschädlich sind.

Strategische Flexibilität

Ein Gebrauchsmuster kann als Teil einer umfassenderen Schutzstrategie genutzt werden, zum Beispiel durch die Abzweigung von einer Patentanmeldung.

Gleiche Schutzwirkung

Ein eingetragenes Gebrauchsmuster verleiht Ihnen die gleichen Ausschließlichkeitsrechte wie ein Patent – Sie können Dritten die Nutzung Ihrer Erfindung untersagen.

Mit unserem professionellen Service sorgen wir dafür, dass Sie diese Vorteile optimal nutzen und gleichzeitig potenzielle Risiken minimieren.

Unser Unternehmen

Wir unterstützen Erfinder, Start-ups und etablierte Unternehmen bei der Anmeldung von Gebrauchsmustern und anderen gewerblichen Schutzrechten. Unser Team aus Schutzrechtsexperten verfügt über umfassende Erfahrung in der Anmeldung und Verwaltung von Schutzrechten wie Gebrauchsmustern, Patenten, Marken und Designs.
Wir betreuen Kunden in ganz Deutschland und bieten flexible Beratungsmöglichkeiten per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail an. So können wir Sie unabhängig von Ihrem Standort kompetent unterstützen.

Unsere Kunden schätzen besonders unsere verständliche Kommunikation ohne Fachjargon, unsere transparente Preisstruktur mit Festpreispaketen und unseren effizienten Service. Wir verstehen uns als langfristigen Partner für Ihren Innovationsschutz und unterstützen Sie dabei, Ihre Erfindungen zu schützen und wirtschaftlich zu nutzen.

Kontakt

Sie möchten Ihre Erfindung schützen lassen oder haben Fragen zum Ablauf einer Patentanmeldung? Wir nehmen uns in einer kostenlosen Erstberatung gerne Zeit für Ihr Anliegen.

Vereinbaren Sie einfach direkt einen Online-Termin für ein 30-Minuten-Erstgespräch über unser Buchungstool. Weitere Infos zur Webkonferenz erhalten Sie per E-Mail nach der Buchung.

Das sagen unsere Mandanten

alternativ (individuelles Feedback)

Häufig gestellte Fragen

Ein Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen, das oft als „kleines Patent“ bezeichnet wird. Es eignet sich für technische Erfindungen wie Vorrichtungen, Geräte oder Produkte, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Im Gegensatz zum Patent können Verfahren nicht als Gebrauchsmuster geschützt werden.

Für einen wirksamen Gebrauchsmusterschutz muss Ihre Erfindung drei Grundvoraussetzungen erfüllen: Neuheit (sie darf nicht zum Stand der Technik gehören), erfinderischer Schritt (sie darf sich für einen Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben) und gewerbliche Anwendbarkeit (sie muss auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden können).

In der Regel erfolgt die Eintragung eines Gebrauchsmusters innerhalb von 3-4 Monaten nach der Anmeldung, sofern keine formalen Mängel vorliegen. Im Vergleich zum Patentverfahren ist dies deutlich schneller, da keine inhaltliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen erfolgt.

Ein Gebrauchsmuster wird zunächst für 3 Jahre ab dem Anmeldetag eingetragen und kann durch Zahlung entsprechender Gebühren auf maximal 10 Jahre verlängert werden. Verlängerungen sind nach 3, 6 und 8 Jahren möglich.

Die amtliche Gebühr für die Anmeldung eines Gebrauchsmusters beträgt 40 Euro (bei elektronischer Anmeldung 30 Euro). Hinzu kommen unsere Serviceleistungen, für die wir transparente Festpreispakete anbieten. Für die Verlängerung des Schutzes fallen weitere amtliche Gebühren an, die wir im Rahmen unseres Verlängerungsservices für Sie überwachen und abwickeln.

Das deutsche Gebrauchsmuster bietet nur Schutz in Deutschland. In einigen anderen Ländern gibt es ähnliche Schutzrechte, die teilweise andere Bezeichnungen tragen. Für einen internationalen Schutz sollten Sie eine Patentanmeldung oder nationale Gebrauchsmusteranmeldungen in den jeweiligen Ländern in Betracht ziehen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten des internationalen Schutzes.

Die Hauptunterschiede liegen im Prüfungsverfahren (keine inhaltliche Prüfung beim Gebrauchsmuster), in der Schutzdauer (max. 10 Jahre beim Gebrauchsmuster gegenüber max. 20 Jahren beim Patent), in den Kosten (deutlich günstiger) und im Schutzgegenstand (keine Verfahren beim Gebrauchsmuster). Zudem gibt es beim Gebrauchsmuster eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten.

Als Inhaber eines eingetragenen Gebrauchsmusters können Sie gegen Verletzer vorgehen und Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft verlangen.

Ja, ein eingetragenes Gebrauchsmuster kann auf Antrag gelöscht werden, wenn nachgewiesen wird, dass es nicht schutzfähig ist, etwa weil die Erfindung nicht neu war oder keinen erfinderischen Schritt aufweist. Daher ist eine gründliche Recherche vor der Anmeldung wichtig, die wir für Sie durchführen.

Ja, es ist möglich, sowohl ein Patent als auch ein Gebrauchsmuster für dieselbe Erfindung anzumelden. Eine häufig genutzte Strategie ist die „Gebrauchsmusterabzweigung“ von einer Patentanmeldung, bei der im Laufe des Patentverfahrens ein Gebrauchsmuster abgezweigt wird, um schneller Schutz zu erhalten.