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Europäisches Patent

Europäisches Patent anmelden, EPA-Verfahren, anwaltlich begleitet

Ein zentrales Verfahren beim EPA, danach aktivieren Sie den Schutz in Ihren Wunschländern, geführt von zugelassenen European Patent Attorneys mit technischem Verständnis.

★★★★★ 5,00/5 · Sehr gut · Patentanwälte mit technischer Expertise

Europäisches Patent anmelden, EPA-Verfahren, anwaltlich begleitet

EPA-zugelassener Patentanwalt

Dr.-Ing. Wiro Wickord ist als European Patent Attorney vor dem EPA vertretungsberechtigt, kein Umweg über Dritte.

Technisches Verständnis

Maschinenbau- und Wirtschaftsingenieur-Kompetenz in der Kanzlei, Ansprüche werden technisch und juristisch belastbar formuliert.

Vertraulich von Anfang an

Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht ab dem ersten Gespräch, noch vor jeder Anmeldung.

Transparente Kosten

EPA-Amtsgebühren und Anwaltshonorar immer getrennt ausgewiesen. Vor der Beauftragung erhalten Sie eine transparente Kostenprognose für den gesamten Verfahrensverlauf.

Was ein europäisches Patent Ihnen gibt

Das europäische Patent nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) ist streng genommen kein „EU-Patent“, sondern ein Bündel nationaler Patente, die nach einem einzigen zentralen Erteilungsverfahren beim EPA entstehen. Der Vorteil: Sie durchlaufen nur eine Recherche, eine Prüfung, eine Erteilung, statt in jedem Land parallel.

Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre ab Anmeldetag. Nach Erteilung entscheiden Sie, in welchen der über 40 EPÜ-Vertragsstaaten Sie das Patent tatsächlich validieren. Das Bündel umfasst weit mehr als die EU: unter anderem auch das Vereinigte Königreich, die Schweiz, die Türkei und Norwegen sind EPÜ-Mitglieder.

  • Ein zentrales Verfahren, ein Prüfungsergebnis, das in jedem Vertragsstaat gilt.
  • Über 40 EPÜ-Vertragsstaaten (EU + zusätzlich u. a. UK, CH, TR, NO).
  • Bis zu 20 Jahre Laufzeit ab Anmeldetag.
  • Wir arbeiten in Deutsch.

Ablauf beim Europäischen Patentamt

Wir begleiten Sie durch alle Verfahrensstationen, von der Prioritätsbeanspruchung über die Bescheidbeantwortung bis zur Validierung nach Erteilung.

  1. Tag 0

    EPA-Anmeldung einreichen

    Als European Patent Attorney reichen wir direkt beim EPA in München, Den Haag oder Berlin ein. Ihr Anmeldetag = Ihre Priorität.

  2. Monat 6–9

    Recherchenbericht + vorläufige Stellungnahme

    Das EPA erstellt den europäischen Recherchenbericht und die vorläufige Stellungnahme zur Patentierbarkeit.

  3. Monat 18

    Offenlegung

    A-Schrift wird veröffentlicht. Anmeldung wird Stand der Technik gegenüber Dritten.

  4. Monat 6 nach Recherchenbericht

    Prüfungsantrag + Antworten

    Antrag auf Sachprüfung. Wir bearbeiten die Prüfungsbescheide (Article 94(3) EPÜ).

  5. Jahr 3–6

    Erteilung

    Nach positiver Prüfung wird die B1-Schrift veröffentlicht, zentrale Erteilung.

  6. 3 Monate nach Erteilung

    Fortführung in Wunschländern (nationale Validierung und/oder Einheitspatent)

    Nach der Erteilung entscheiden Sie, in welchen Vertragsstaaten Sie den Patentschutz fortführen möchten.

  7. 9 Monate nach Erteilung

    Einspruchsfrist

    Dritte können zentral Einspruch einlegen, erfolgreicher Angriff wirkt in allen Vertragsstaaten.

Klassisches EP-Patent oder Einheitspatent, welches passt?

Seit dem 1. Juni 2023 haben Sie nach der Erteilung eine zusätzliche Option: Sie können statt der klassischen Validierung in einzelnen Ländern das Einheitspatent (Unitary Patent) beantragen. Es wirkt einheitlich in den teilnehmenden EU-Staaten, Stand 2024 sind das 18 Länder, perspektivisch bis zu 24.

Die Wahl hängt von Ihrer Marktstrategie ab: Wenn Sie in wenigen, gezielten Märkten schützen wollen, ist die klassische Validierung meist günstiger. Wenn Sie breit über die teilnehmenden EU-Staaten hinweg schützen wollen, spart das Einheitspatent Übersetzungs- und Verwaltungskosten und läuft mit einer einzigen Jahresgebühr.

  • Klassisches EP-Patent: Validierung pro Land, nationale Jahresgebühren, freie Länderauswahl (auch Nicht-EU wie UK, CH, TR).
  • Einheitspatent: Einheitliche Wirkung in den teilnehmenden EU-Staaten, eine Jahresgebühr, zentrale Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts (UPC).
  • Kombinierbar: Einheitspatent plus klassische Validierung in EPÜ-Staaten außerhalb der Unitary-Zone (z. B. UK, CH, TR, ES, PL).

Validierungsstrategie, welche Länder wirklich?

Der größte Kostenhebel liegt nach der Erteilung: Jede Validierung kostet, pro Land zwischen 1.500 € und 3.000 € an nationalen Amtsgebühren, Übersetzungen und Publikationskosten. Wer reflexartig „ganz Europa“ validiert, gibt schnell fünfstellig aus, ohne dass in jedem Land ein reales Verletzungsrisiko oder Marktinteresse besteht.

Wir arbeiten mit Ihnen die Länderauswahl anhand tatsächlicher Absatz-, Produktions- und Wettbewerbsmärkte aus. Häufige Kernauswahl: Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Spanien, Niederlande, Schweiz, oft ergänzt um die relevanten Produktionsstandorte.

Was in unserer Betreuung enthalten ist

  • Vertrauliche Erfindungsaufnahme und anwaltliche Bewertung von Patentierbarkeit, Schutzumfang und Länderstrategie.
  • Ausarbeitung oder Übernahme der Patentschrift für das EPA-Verfahren, inkl. Anpassung der Ansprüche an EPA-Prüfungspraxis.
  • Vertretung vor dem EPA durch zugelassene European Patent Attorneys, beide Patentanwälte sind EPA-zugelassen.
  • Beantwortung des erweiterten Recherchenberichts und aller Prüfungsbescheide.
  • Empfehlung und Umsetzung der Validierungsstrategie (klassisch, Einheitspatent oder Kombination).
  • Fristen- und Jahresgebühren-Verwaltung auf Wunsch, auch für die nationalen Teile nach Validierung.

Kosten, Amtsgebühren und Anwaltshonorar getrennt

Wir weisen beide Blöcke immer getrennt aus. Die EPA-Amtsgebühren sind gesetzlich fixiert und identisch bei jeder Kanzlei; das Anwaltshonorar richtet sich nach Aufwand und Komplexität und wird transparent vereinbart.

EPA-Anmeldung + Validierung, Kostenblöcke im Überblick

PositionBetragHinweis
EPA Anmelde- und Recherchengebühr ca. 1.560 € Grundgebühren EPA
EPA Prüfungsgebühr ca. 1.915 € Nach Recherchenbericht
EPA Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühr ca. 1.080 € Bei erfolgreicher Erteilung
Jahresgebühren EPA (Jahr 3–Erteilung) steigend ~725–2.000 € Pro Jahr direkt an EPA (3. Jahr ca. 725 €)
Summe EPA-Amtsgebühren bis Erteilung ca. 5.500 € Ohne Validierungen
Anwaltshonorar Ausarbeitung + Einreichung ab 1.590 € Startpunkt, komplexe Fälle höher
Anwaltshonorar Erteilungsphase (Bescheide) typisch 3.000–8.000 € Über Verfahrensdauer verteilt
Validierung pro Zielland 500–2.000 € Amtsgebühr + Übersetzung + lokaler Anwalt
KMU-Ermäßigung EPA (Fees) -30 % Für KMU und Forschungseinrichtungen
Realistischer Gesamtrahmen bis Erteilung ca. 9.500–14.500 € Vor Validierungen, für Standardfall

Amtsgebühren nach EPO Fee Schedule. Anwaltshonorar ist Richtwert.

Häufige Fehler, die wir für Sie vermeiden

  • Zu späte Prioritätsentscheidung: Die 12-Monats-Frist ab einer deutschen Erstanmeldung ist hart, wer sie versäumt, verliert den Zeitrang für die EPA-Anmeldung unwiderruflich.
  • Anspruchsformulierung ohne EPA-Prüfungspraxis: Was am DPMA passierbar ist, kann am EPA am Zwei-Teile-Formalismus, an der Klarheitsanforderung (Art. 84 EPÜ) oder an der erfinderischen Tätigkeit scheitern.
  • „Ganz Europa“ validieren: Führt schnell zu fünfstelligen Kosten ohne echten Markt-Nutzen, bessere Strategie ist gezielte Länderauswahl.
  • Falsche Wahl zwischen klassischem EP und Einheitspatent: Wer die Wechselwirkung mit UK, CH, TR (nicht in Unitary) übersieht, zahlt doppelt oder verliert Länder.
  • Übersetzungskosten unterschätzen: In Ländern wie Spanien, Italien oder Polen sind Übersetzungen der Ansprüche oder der gesamten Patentschrift Pflicht, das rechtzeitig einzuplanen ist Teil einer sauberen Validierungsstrategie.

Preise

Ihre Optionen für das europäische Patent

Wir splitten transparent nach Anwaltshonorar, EPA-Amtsgebühren und optionaler Länder-Strategie. EPA-Amtsgebühren sind gesetzlich fixiert und bei jeder Kanzlei identisch.

EP-Anmeldung Basic

Klassische EPA-Route ohne Extras

ab 1.590 €

netto zzgl. USt., zzgl. EPA-Amtsgebühren

Kosten aufschlüsseln
  • Ausarbeitung Anmeldung (Startpunkt)ab 1.590 €
  • EPA-Amtsgebühren gesamt bis Erteilungca. 5.500 €
  • Validierung je Zielland (nach Erteilung)1.500–3.000 €
  • Anmeldung über zentrales EPA-Verfahren
  • Vertretung im Erteilungsverfahren (Prüfungsbescheide inkludiert)
  • EPA-zugelassener Patentanwalt (European Patent Attorney) (i)
  • Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht
  • Kostenlose Erstberatung
Erstberatung anfragen

EP + Einheitspatent

bis zu 24 EU-Staaten mit einer Jahresgebühr

ab 1.590 €

netto zzgl. USt., Einheitspatent-Gebühr statt Länder-Validierung

Kosten aufschlüsseln
  • Ausarbeitung + Anmeldungab 1.590 €
  • EPA-Amtsgebühren bis Erteilungca. 5.500 €
  • Einheitspatent-Antrag (statt Validierung)ca. 250 €
  • Einheitl. Jahresgebühren (20 Jahre)kumuliert ~32.000 €
  • Seit 2023 verfügbar
  • bis zu 24 EU-Staaten mit einem Antrag
  • Ab ca. 4 Ländern häufig günstiger als klassische Validierung
  • Zentrale Verletzungsverfahren vor UPC
  • Kostenlose Erstberatung
Erstberatung anfragen
Empfehlung

EP-Anmeldung mit DE-Priorität

Zeitrang aus DE, dann EPA im 12. Monat

ab 2.580 €

netto zzgl. USt., zzgl. Amtsgebühren beider Ämter

Kosten aufschlüsseln
  • Deutsche Prioritätsanmeldungab 990 €
  • EPA-Anmeldung (im 12. Monat)ab 1.590 €
  • DPMA-Amtsgebührenca. 660 €
  • EPA-Amtsgebühren gesamtca. 5.500 €
  • Günstige Prio-Sicherung über DE
  • 12 Monate Marktbewertung vor EPA-Kosten
  • Einheitspatent-Option prüfbar (i)
  • EPA-zugelassener Patentanwalt
  • Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht
  • Kostenlose Erstberatung
Kostenlose Erstberatung

Alle Preise Startwerte für Standard-Erfindungen; konkretes Angebot nach Erstgespräch. Anwaltshonorare sind Startwerte.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie finden keine Antwort? Sprechen Sie uns direkt an, wir helfen gerne persönlich weiter.

Was ist der Unterschied zwischen klassischem EP-Patent und Einheitspatent?

Das klassische EP-Patent zerfällt nach Erteilung in einzelne nationale Patente in den Ländern, in denen Sie validieren, jedes mit eigener Jahresgebühr und eigenem Verletzungsverfahren. Das Einheitspatent wirkt einheitlich in den teilnehmenden EU-Staaten mit einer Jahresgebühr und zentraler Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts. Für Nicht-EU-EPÜ-Staaten wie UK, Schweiz oder Türkei bleibt die klassische Validierung nötig, die beiden Wege sind kombinierbar.

Wie lange dauert das EPA-Verfahren?

Von der Anmeldung bis zur Erteilung dauert es typischerweise 3–5 Jahre, in komplexen Fällen auch länger. Ihren Zeitrang haben Sie aber ab dem Anmeldetag, bzw. bei Prioritätsbeanspruchung ab dem Tag der ersten Anmeldung.

Was kostet eine europäische Patentanmeldung insgesamt?

Realistischer Gesamtrahmen bis zur Erteilung: rund 5.500 € EPA-Amtsgebühren plus 4.000–9.000 € Anwaltshonorar je nach Komplexität. Nach der Erteilung kommen pro validierendem Land 1.500–3.000 € hinzu (nationale Gebühren, Übersetzungen). Wir weisen diese Blöcke immer getrennt aus.

Muss ich in allen EPÜ-Staaten validieren?

Nein, und das sollten Sie in aller Regel auch nicht. Sie entscheiden nach der Erteilung, in welchen Ländern Sie das Patent tatsächlich wirken lassen. Wir arbeiten die sinnvolle Länderauswahl mit Ihnen nach Absatz-, Produktions- und Wettbewerbsmärkten aus.

In welcher Sprache läuft das EPA-Verfahren?

Verfahrenssprachen des EPA sind Deutsch, Englisch und Französisch. Eine europäische Anmeldung wird in einer dieser Sprachen geführt. Nach der Erteilung kommen für die Validierung in den Zielstaaten Übersetzungen hinzu.

Kann ich von einer deutschen Anmeldung zur EPA-Anmeldung wechseln?

Ja. Innerhalb von 12 Monaten ab dem deutschen Anmeldetag können Sie die Priorität für eine EPA-Anmeldung beanspruchen, der Zeitrang der deutschen Anmeldung bleibt erhalten, ohne dass diese die Neuheit für die EPA-Anmeldung zerstört. Details auf unserer Seite zur deutschen Patentanmeldung.

Ist das Vereinigte Königreich noch Teil des EPA-Systems?

Ja. Das EPÜ ist unabhängig von der EU, das Vereinigte Königreich ist EPÜ-Vertragsstaat und bleibt es auch nach dem Brexit. Ein europäisches Patent kann also weiterhin in UK validiert werden. Am Einheitspatent nimmt UK dagegen nicht teil.

Was ist das Einheitliche Patentgericht (UPC)?

Das UPC ist ein seit 1. Juni 2023 zuständiges Gericht für Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren rund um das Einheitspatent und, sofern nicht ausdrücklich per Opt-out ausgeschlossen, auch für klassische EP-Patente in den teilnehmenden EU-Staaten. Für klassische EP-Patente können Anmelder den Opt-out erklären und die nationale Zuständigkeit erhalten.

Wie kann ich Kosten reduzieren?

Realistische Länderauswahl statt Reflex-Validierung, sorgfältige Anspruchsformulierung zur Vermeidung mehrerer Prüfungsbescheide, konsequente Sprachwahl (Übersetzungsaufwand minimieren) und die richtige Wahl zwischen klassischer Validierung und Einheitspatent sind die vier wichtigsten Hebel. Wir arbeiten das in der Erstberatung mit Ihnen durch.

Wie lange ist die Einspruchsfrist beim EPA?

Innerhalb von 9 Monaten ab Bekanntmachung der Erteilung im Europäischen Patentblatt kann jeder Dritte Einspruch beim EPA einlegen, mit Wirkung für alle Vertragsstaaten. Danach sind Angriffe nur noch national vor den jeweiligen Gerichten möglich.

Ihre Erfindung, sicher geschützt

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