Gebrauchsmuster-Recherche
Gebrauchsmuster-Recherche, Neuheit prüfen, bevor Sie anmelden
Das DPMA prüft ein Gebrauchsmuster nicht materiell, die Neuheitsprüfung liegt bei Ihnen. Wir recherchieren gezielt, ob Ihre technische Erfindung schon geschützt ist, und geben eine klare, kaufmännische Empfehlung: weitermachen, anpassen oder stoppen.
★★★★★ 5,00/5 · Sehr gut · Patentanwälte mit technischer Expertise
Technischer Hintergrund
Dr.-Ing. Wickord (Maschinenbau, EPA-zugelassen) und Sven Buser M.Sc. (Wirtschafts-Ing.), wir verstehen die Technik hinter der Recherche.
Risiken vor der Anmeldung
Löschungs- und Umgehungsrisiko frühzeitig sichtbar, bevor Sie in Anmeldung, Zeichnungen und Aufrechterhaltung investieren.
Klare Empfehlung
Kein Bericht ohne Interpretation: weitermachen, anpassen oder stoppen, mit begründeter anwaltlicher Einschätzung.
Nahtlos zur Anmeldung
Sagen Sie „ja“, arbeiten wir direkt weiter, die Rechercheergebnisse fließen ohne Übergabeverlust in die Ansprüche ein.
Warum eine Recherche vor der Gebrauchsmuster-Anmeldung sinnvoll ist
Das DPMA prüft ein Gebrauchsmuster nur formal, nicht auf Neuheit oder erfinderischen Schritt. Sie erhalten also relativ schnell einen Eintrag ins Register, ohne dass jemand geprüft hätte, ob Ihre Erfindung überhaupt schutzfähig ist.
Das Risiko: Sobald Sie das Gebrauchsmuster durchsetzen wollen, sei es aktiv gegen einen Wettbewerber, sei es defensiv im Streit, kann die Gegenseite ein Löschungsverfahren beim DPMA einleiten. Wird darin belegt, dass Ihre Erfindung zum Anmeldezeitpunkt nicht neu war oder keinen erfinderischen Schritt aufwies, wird das Gebrauchsmuster gelöscht. Rückwirkend. Sie verlieren dann nicht nur den Schutz, sondern haben in der Regel auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Eine sauber gemachte Recherche vor der Anmeldung reduziert dieses Risiko erheblich, und liefert Ihnen zugleich die Grundlage für belastbar formulierte Ansprüche.
Was wir für Sie prüfen
Je nach Zielsetzung setzen wir unterschiedliche Recherche-Arten ein, häufig in Kombination.
- Neuheitsrecherche: Ist Ihre Erfindung im relevanten Stand der Technik bereits offenbart, als Gebrauchsmuster, Patent, Fachpublikation oder öffentliche Vorbenutzung?
- Rechtsbestandsrecherche: Ist ein konkretes Gebrauchsmuster oder Patent eingetragen, aufrechterhalten und in welchem Umfang schutzfähig?
- State-of-the-Art-Recherche: Wie sieht das technische Umfeld Ihrer Erfindung aus? Diese Ergebnisse fließen direkt in eine belastbare Anspruchsformulierung ein.
- Bewertung: Welche Fundstellen sind neuheitsschädlich, welche nur relevant für die erfinderische Höhe, welche unkritisch?
Wie wir vorgehen
Wir arbeiten strukturiert, mit dem technischen Verständnis von Ingenieur-Patentanwälten und mit den relevanten Recherche-Werkzeugen.
- Vertrauliche Erfindungsaufnahme, anwaltliche Verschwiegenheit von der ersten Minute.
- Klassifikation nach IPC/CPC, damit wir in den richtigen technischen Feldern suchen.
- Recherche in öffentlichen Datenbanken: DPMA-Register (DEPATISnet), EPO Espacenet, WIPO Patentscope, Google Patents.
- Bewertung jeder relevanten Fundstelle im Hinblick auf Ihre Erfindung.
- Klare Empfehlung: weitermachen, anpassen oder stoppen, mit Begründung.
Was Sie erhalten
- Einen schriftlichen Recherchebericht mit Fundstellen und Klassifikationen.
- Bewertung der Treffer im Hinblick auf Neuheit und erfinderischen Schritt.
- Anwaltliche Empfehlung mit Blick auf Anmeldestrategie und Anspruchsformulierung.
- Nahtlosen Übergang: Wenn Sie anmelden, arbeiten wir direkt weiter, ohne Bruch.
Kostenrahmen, Anwaltshonorar getrennt ausgewiesen
Die Recherche selbst ist reine Anwaltsleistung. Anders als beim Patent gibt es beim Gebrauchsmuster keine spezifische DPMA-Recherchegebühr, das DPMA erstellt für Gebrauchsmuster keinen amtlichen Recherchebericht. Umso wichtiger ist eine gute anwaltliche Vor-Recherche.
- Anwaltshonorar Gebrauchsmuster-Recherche: fallabhängig, wird nach der Erfindungsaufnahme individuell angeboten.
- Zum Vergleich Patent-Recherche: 800–1.500 € Anwaltshonorar (kann für Gebrauchsmuster im Rahmen liegen, oft geringer).
- Keine DPMA-Amtsgebühr für die Recherche vor Gebrauchsmuster-Anmeldung.
- Auf Wunsch: kombinierte Recherche Patent + Gebrauchsmuster, wenn die Schutzform noch offen ist.
Grenzen, was eine Recherche nicht leistet
Auch die sorgfältigste Recherche kann Neuheitsschädlichkeit nicht mit 100 % Sicherheit ausschließen. Nicht jede Vorveröffentlichung ist digital erfasst; ältere Fachliteratur, mündliche Vorbenutzungen oder nicht klassifizierte Dokumente können erst später auftauchen.
Was eine gut gemachte Recherche leistet: Sie senkt das Risiko einer Löschung deutlich, sie liefert die Grundlage für belastbare Ansprüche, und sie schafft die kaufmännische Entscheidungsbasis, ob sich eine Anmeldung überhaupt lohnt.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Sie finden keine Antwort? Sprechen Sie uns direkt an, wir helfen gerne persönlich weiter.
Warum eine Recherche, wenn das DPMA das Gebrauchsmuster ohnehin einträgt?
Weil das DPMA nur formal prüft, nicht auf Neuheit oder erfinderischen Schritt. Ein eingetragenes Gebrauchsmuster kann später im Löschungsverfahren rückwirkend gelöscht werden, wenn die Neuheit fehlt. Eine Recherche vor der Anmeldung senkt genau dieses Risiko.
Was kostet eine Gebrauchsmuster-Recherche?
Das Anwaltshonorar hängt vom Rechercheumfang und der technischen Komplexität ab. Als Referenz: Patent-Recherchen liegen typisch bei 800–1.500 €; Gebrauchsmuster-Recherchen sind häufig günstiger machbar. Anders als beim Patent fallen keine DPMA-Recherchegebühren an.
Wie lange dauert die Recherche?
In der Regel 1–3 Wochen ab Erfindungsaufnahme, abhängig von technischem Umfeld und Rechercheumfang. Eilbedarf (z. B. vor einer Messe) besprechen wir individuell.
Reicht eine Patent-Recherche auch für ein Gebrauchsmuster?
In vielen Fällen ja, der Stand der Technik ist grundsätzlich derselbe. Zwei Unterschiede: Beim Gebrauchsmuster gilt eine 6-monatige Neuheitsschonfrist für eigene Vorveröffentlichungen, und der erfinderische Schritt liegt niedriger als die erfinderische Tätigkeit beim Patent. Beides berücksichtigen wir in der Bewertung.
Kann ich die Recherche selbst machen?
DEPATISnet, Espacenet und Google Patents sind öffentlich zugänglich, technisch können Sie recherchieren. Die eigentliche Arbeit ist aber die richtige Klassifikation, die Suchstrategie und vor allem die anwaltliche Bewertung der Treffer im Hinblick auf Neuheit und erfinderischen Schritt. Genau dort entstehen die Fehler, die später im Löschungsverfahren teuer werden.
Was ist mit der 6-Monats-Neuheitsschonfrist?
§ 3 Abs. 1 S. 3 GebrMG: Eigene Veröffentlichungen (oder Veröffentlichungen des Rechtsvorgängers) innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Anmeldetag sind für die Neuheit unschädlich. Vorveröffentlichungen Dritter dagegen schon. Wir prüfen genau, ob eine Fundstelle unter diese Schonfrist fällt.
Was passiert, wenn Sie relevante Treffer finden?
Wir zeigen sie Ihnen, mit Bewertung, wie kritisch die Fundstelle ist. In vielen Fällen lässt sich der Anspruchszuschnitt so anpassen, dass Ihre Erfindung trotzdem schutzfähig bleibt. In anderen Fällen ist die ehrliche Empfehlung: nicht anmelden. Auch das gehört zur Beratung.
Ist meine Erfindung während der Recherche vertraulich?
Ja. Anwaltliche Verschwiegenheit gilt von der ersten Minute, und zwar auch dann, wenn Sie sich am Ende gegen eine Anmeldung entscheiden. Datenbank-Recherchen erfolgen so, dass Ihre Erfindung nicht offengelegt wird.
Wie tief geht die Recherche?
Wir passen die Recherchetiefe an das Ziel an: Für die Entscheidung „anmelden ja/nein“ reicht oft eine fokussierte Recherche. Für eine tragfähige Anspruchsformulierung oder eine Streitwertentscheidung recherchieren wir tiefer, mehr Klassifikationen, mehr Sprachen, mehr Fundstellenbewertung. Den Umfang legen wir vorher gemeinsam fest.
Deckt die Recherche auch ausländische Schutzrechte ab?
Ja. Wir recherchieren standardmäßig in EPO Espacenet und WIPO Patentscope, beide umfassen internationale Schutzrechte. Für rein deutsche Gebrauchsmuster ist der relevante Prüfstoff jedoch der weltweite Stand der Technik (schriftliche Veröffentlichungen und im Inland offenkundige Vorbenutzungen).
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