Zugelassene Patentanwälte · DPMA · EPA · WIPO ★★★★★ 5,00/5 · 19 Bewertungen info@patentprofi24.de +49 5251 41428-0

Über uns

Keine Plattform.
Eine Kanzlei.

patentprofi24 ist das digitale Patentportal der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB aus Paderborn. Ihre Erfindung wird von Patentanwälten mit ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung bearbeitet und vor den Ämtern vertreten, abgesichert durch anwaltliche Berufshaftpflicht und gesetzliche Verschwiegenheitspflicht.

★★★★★ 5,00/5 · Sehr gut · 100 % Weiterempfehlung

Sven Buser und Dr.-Ing. Wiro Wickord, Patentanwälte

Ihre Ansprechpartner

Zugelassene Patentanwälte mit technischer Expertise

Dr.-Ing. Wiro Wickord

Dr.-Ing. Wiro Wickord

Patentanwalt · European Patent Attorney

Maschinenbau-Ingenieur und Patentanwalt. Zugelassener beziehungsweise vertretungsberechtigter Vertreter vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), dem Bundespatentgericht und dem Einheitspatentgericht (UPC). Begleitet technische Erfindungen von der Recherche über die Ausarbeitung bis zur Erteilung, mit dem technischen Verständnis, das eine belastbare Anspruchsformulierung erst möglich macht.

Zulassungen: DPMA · EPA · EUIPO · WIPO · BPatG · UPC

Sven Buser, M. Sc.

Sven Buser, M. Sc.

Patentanwalt · European Patent Attorney

Maschinenbau-Ingenieur und Patentanwalt. Zugelassener beziehungsweise vertretungsberechtigter Vertreter vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und dem Bundespatentgericht. Verbindet technisches Verständnis mit rechtssicherer Ausarbeitung von Schutzrechten, von der Einschätzung der Erfindung bis zum strategischen Patentportfolio-Aufbau.

Zulassungen: DPMA · EPA · EUIPO · WIPO · BPatG

Unsere Vertretungsberechtigungen

Lassen Sie sich erfolgreich vertreten vor folgenden Ämtern und Gerichten

  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)DPMADeutsches Patent- und Markenamt
  • Europäisches Patentamt (EPA)EPAEuropäisches Patentamt
  • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)WIPOWeltorganisation für geistiges Eigentum
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)EUIPOEU-Amt für geistiges Eigentum
  • BundespatentgerichtBPatGBundespatentgericht
  • Einheitliches Patentgericht (Unified Patent Court)UPCEinheitliches Patentgericht (nur Dr.-Ing. Wickord)
  • Bundesgerichtshof (BGH)BGHBundesgerichtshof

Was uns auszeichnet

Zu Hause in Technik und Recht

Technische Ausbildung

Beide Anwälte sind zugleich Maschinenbau-Ingenieure. Wir verstehen Ihre Erfindung, bevor wir sie in Ansprüche fassen.

Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht

Ihre Erfindung bleibt vertraulich, gesetzlich verankerte anwaltliche Schweigepflicht, weit über eine NDA hinaus.

Zulassung DPMA · EPA · WIPO

Vertretung direkt vor dem Deutschen Patentamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), ohne Zwischenkanzlei.

Transparente Kosten

Anwaltshonorar und Amtsgebühren getrennt ausgewiesen. Sie wissen vor Beauftragung, was auf Sie zukommt.

Kanzlei Wickord Buser Patentanwälte, Paderborn

Die Kanzlei

Digitale Beauftragung, anwaltliche Substanz

Sie profitieren vom Komfort der Online-Beauftragung und zugleich von der Verantwortung einer echten Patentanwaltskanzlei mit Sitz in Paderborn.

  • Zugelassen vor DPMA, EPA und WIPO
  • European Patent Attorneys
  • Zulassung vor dem Bundespatentgericht (BPatG)
  • Anwaltliche Berufshaftpflicht (R+V)
  • Mitglied: Patentanwaltskammer · GRUR · VDI · epi · FICPI
Kostenlose Erstberatung

Kanzleiphilosophie

Erst die Technik verstehen, dann Rechte formulieren

Ein Patent ist kein Formular. Es ist die schriftliche Verankerung einer technischen Idee für bis zu 20 Jahre. Was in den Ansprüchen steht, entscheidet später, welche Nachahmung erfasst wird und welche nicht. Deshalb beginnen wir nicht bei der Rechtsform, sondern bei der Erfindung, wir zerlegen sie technisch, bevor wir sie juristisch fassen.

  • Ehrlich vor dem Mandat.

    Nicht jede Idee ist schutzfähig, und nicht jedes erteilte Patent lohnt die Investition über zwei Jahrzehnte. Wenn eine Anmeldung wirtschaftlich oder rechtlich keinen Sinn ergibt, sagen wir das, bevor Kosten laufen, das folgt aus der anwaltlichen Aufklärungspflicht.

  • Persönlich im Mandat.

    Die Online-Beauftragung ist der Eingang, nicht die Kanzlei. Nach der ersten Kontaktaufnahme wissen Sie, welcher Patentanwalt Sie betreut, im Bedarfsfall unter Hinzuziehung zugelassener Kollegen aus dem Team.

  • Langfristig statt punktuell.

    Ein einzelnes Patent ist selten das Ziel. Wir denken vom Portfolio her: welche Ansprüche schützen die Kern-Idee, welche Nachanmeldungen sichern Anschlussentwicklungen, welche Länder decken den geplanten Absatzmarkt ab.

Ihre Erfindung in guten Händen

Anwaltlich geprüft · transparente Kosten · digitale Beauftragung.

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