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Patentanmeldung Deutschland

Patent anmelden in Deutschland, DPMA-Verfahren, anwaltlich begleitet

Wir arbeiten Ihre Patentanmeldung so aus, dass sie sowohl der amtlichen Prüfung standhält als auch später im Streitfall trägt, mit dem technischen Verständnis, das eine belastbare Anspruchsformulierung erst möglich macht.

★★★★★ 5,00/5 · Sehr gut · Patentanwälte mit technischer Expertise

Patent anmelden in Deutschland, DPMA-Verfahren, anwaltlich begleitet

Technische Expertise

Dr.-Ing. Wickord und Sven Buser M.Sc. (beide Maschinenbau-Ingenieure und European Patent Attorneys), wir verstehen Ihre Erfindung wirklich, nicht nur formal.

Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht

Anwaltliche Verschwiegenheit von der ersten Minute, gesetzlich geregelt, gilt ohne separaten NDA.

Zugelassen vor DPMA, EPA, WIPO

Alle Verfahren aus einer Hand, deutsch, europäisch, international.

Transparente Kosten

Amtsgebühren und Anwaltshonorar immer getrennt ausgewiesen, keine Überraschungen.

Was Sie mit einer deutschen Patentanmeldung erhalten

Ein deutsches Patent gibt Ihnen das ausschließliche Recht, Ihre technische Erfindung in Deutschland gewerblich zu nutzen, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder anzuwenden, für bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Damit haben Sie eine belastbare Grundlage, um Wettbewerber vom Markt fernzuhalten, Lizenzen zu vergeben oder Investoren eine gesicherte IP-Position vorzuweisen.

Voraussetzung ist, dass Ihre Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist (§§ 1, 3, 4 PatG). Diese drei Kriterien prüft das DPMA im Erteilungsverfahren materiell, anders als beim Gebrauchsmuster.

Ablauf der Patentanmeldung beim DPMA

Wir führen Sie durch alle Verfahrensschritte, von der ersten vertraulichen Beschreibung bis zur Erteilung.

  1. Vor Tag 0

    Vertrauliches Erstgespräch

    Wir nehmen die Erfindung auf, gesetzliche anwaltliche Schweigepflicht gilt sofort, ohne separates NDA.

  2. Vor Anmeldung

    Recherche + Ausarbeitung

    Optional Neuheitsrecherche. Ausarbeitung von Beschreibung, Ansprüchen, Zeichnungen.

  3. Tag 0

    Einreichung beim DPMA

    Anmeldetag = Prioritätsdatum. Ab hier läuft der Zeitrang, national und international.

  4. Monat 18

    Offenlegung

    Anmeldung wird veröffentlicht und ist Stand der Technik gegenüber Dritten.

  5. bis Jahr 7

    Prüfungsantrag stellen

    Materielle Prüfung durch das DPMA, wir bearbeiten Bescheide für Sie.

  6. Jahr 3–5

    Erteilung & Bekanntmachung

    Nach positiver Prüfung. Danach 9 Monate Einspruchsfrist.

  7. ab Jahr 3

    Jahresgebühren

    Aufrechterhaltung gestaffelt bis Jahr 20 (rund 14.000 € kumuliert).

Was in unserer Betreuung enthalten ist

  • Vertrauliche Erfindungsaufnahme mit einem der Patentanwälte, anwaltliche Verschwiegenheit von der ersten Minute.
  • Anwaltliche Bewertung von Patentierbarkeit, Schutzumfang und Erfolgsaussichten.
  • Ausarbeitung von Ansprüchen (Hauptanspruch + Unteransprüche) mit strategischem Blick auf Prüfungs- und Verletzungsverfahren.
  • Amtskonforme Patentzeichnungen (DIN A4, schwarz-weiß, Bezugszeichen).
  • Vertretung im gesamten Erteilungsverfahren, inkl. Rückfragen und Bescheidbeantwortung.
  • Kontinuierliche Statusinformation und transparente Kostenaufstellung.

Kosten, Amtsgebühren und Anwaltshonorar getrennt

Wir weisen die beiden Kostenblöcke immer getrennt aus. Die Amtsgebühren sind gesetzlich fixiert (DPMA-Kostenmerkblatt) und bei jeder Kanzlei identisch. Das Anwaltshonorar variiert nach Aufwand und wird transparent vereinbart.

DPMA-Anmeldung Standard, Amtsgebühren + Anwaltshonorar getrennt

PositionBetragHinweis
DPMA Anmeldegebühr (elektronisch, bis 10 Ansprüche) 60 € § 3 PatKostG
DPMA Recherchengebühr § 43 PatG 350 € Optional aber empfohlen
DPMA Prüfungsgebühr 250 € Materielle Prüfung bis Erteilung
Summe DPMA-Amtsgebühren ca. 660 € Bei jeder Kanzlei identisch (hoheitlich)
Anwaltshonorar Ausarbeitung + Anmeldung ab 990 € Standardfall, Startpunkt Live-Referenz
Vorläufige Patentanmeldung ab 590 € Nur Beschreibung, für Priosicherung
Neuheitsrecherche vorab (optional) ab 490 € Bevor 4-stellige Investition entsteht
Patentzeichnungen 200–800 € DIN A4, schwarz-weiß, Bezugszeichen
Jahresgebühren Aufrechterhaltung Jahr 3–20 ca. 14.000 € Gestaffelt: 70 € (Jahr 3) → 2.030 € (Jahr 20)

Realistischer Gesamtrahmen bis Erteilung: 4.000–8.000 €. Preise sind Richtwerte.

Wann Deutschland als Prioritätsanmeldung sinnvoll ist

Die deutsche Anmeldung ist häufig der günstigste Startpunkt, auch dann, wenn Sie später international schützen wollen. Innerhalb von 12 Monaten nach dem deutschen Anmeldetag können Sie die Prioritäts­rechte für ausländische Anmeldungen (EPA, PCT, nationale Ausland-Anmeldungen) in Anspruch nehmen, ohne dass eine zwischenzeitliche Vorveröffentlichung die Neuheit zerstört.

Das bedeutet: Sie sichern sich zunächst günstig einen Zeitrang und haben 12 Monate Zeit, den Markt zu bewerten, Investoren zu suchen und über internationale Erweiterungen zu entscheiden.

Häufige Fehler, die wir für Sie vermeiden

  • Vorveröffentlichung: Sobald Sie Ihre Erfindung Dritten offenlegen (Messe, Pressemitteilung, Website, Verkauf), verlieren Sie die Neuheit. Der einzige sichere Weg ist Vertraulichkeit bis zur Anmeldung.
  • Zu enge Ansprüche: Wettbewerber können den Schutz mit kleinen Abwandlungen umgehen.
  • Zu breite Ansprüche: Das DPMA wird sie zurückweisen und Sie müssen im Verfahren einschränken, oder Sie bekommen ein wertloses Patent.
  • Unvollständige Offenbarung: Die Beschreibung muss so vollständig sein, dass ein Fachmann die Erfindung nacharbeiten kann. Nachträgliche Ergänzungen sind ausgeschlossen.
  • Fehlerhafte Priorität: Wer die 12-Monats-Frist versäumt, verliert den Zeitrang für internationale Anmeldungen unwiderruflich.

Preise

Ihre Optionen im Überblick

Wir splitten transparent nach Anwaltshonorar, Amtsgebühren und optionaler Recherche. Amtsgebühren zahlen Sie direkt ans DPMA, sie sind bei jeder Kanzlei identisch.

Vorläufige Patentanmeldung

Schnelle Prioritätssicherung

ab 590 €

netto zzgl. USt., zzgl. Amtsgebühren

Kosten aufschlüsseln
  • Anwaltshonorar (Startpunkt)ab 590 €
  • DPMA-Anmeldegebühr elektronisch60 €
  • Kurzanmeldung zur Sicherung des Zeitrangs
  • 12 Monate Puffer für DE-/EPA-/PCT-Entscheidung
  • Umwandlung in Vollanmeldung möglich
  • Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht (i)
Erstberatung anfragen
Empfehlung

Patent Deutschland

Vollanmeldung DPMA

ab 990 €

netto zzgl. USt., zzgl. Amtsgebühren

Kosten aufschlüsseln
  • Ausarbeitung + Ansprüche (Startpunkt)ab 990 €
  • DPMA-Anmeldegebühr elektronisch60 €
  • Recherchegebühr § 43 PatG350 €
  • Prüfungsgebühr250 €
  • Ausarbeitung von Beschreibung, Ansprüchen, Zeichnungen
  • Einreichung DPMA + Vertretung im Erteilungsverfahren
  • Bescheidbeantwortung inkludiert
  • Kostenlose Erstberatung (i)
  • Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht
Kostenlose Erstberatung

Patent + Recherche

Vor der Anmeldung Neuheit prüfen

ab 1.480 €

netto zzgl. USt., zzgl. Amtsgebühren

Kosten aufschlüsseln
  • Patentrecherche (kursorisch)ab 490 €
  • Anmeldung DE (Ausarbeitung)ab 990 €
  • DPMA-Amtsgebühren gesamtca. 660 €
  • Neuheitsrecherche mit anwaltlicher Bewertung
  • Recherchebericht mit Handlungsempfehlung
  • Anmeldung nur bei positivem Recherche-Ergebnis
  • WIPANO-Förderung prüfbar (i)
  • Kostenlose Erstberatung
Recherche + Anmeldung

Alle Preise Startwerte für Standard-Erfindungen. Konkretes Angebot nach Erstgespräch. Preise sind Richtwerte.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie finden keine Antwort? Sprechen Sie uns direkt an, wir helfen gerne persönlich weiter.

Wie lange dauert eine deutsche Patentanmeldung?

Von der Einreichung bis zur Erteilung dauert es in der Regel 3–5 Jahre. Ihren Zeitrang (Priorität) sichern Sie sich aber bereits mit dem Anmeldetag. Ab da können Sie in Deutschland gegen Nachahmer vorgehen, sobald das Patent erteilt ist.

Was kostet eine deutsche Patentanmeldung insgesamt?

Realistischer Gesamtrahmen bis zur Erteilung: 4.000–8.000 €. Davon rund 660 € Amtsgebühren (60 € Anmeldung, 350 € Recherche, 250 € Prüfung), der Rest Anwaltshonorar (typisch 2.000–6.000 € je nach Komplexität). Zusatzkosten wie Patentzeichnungen (200–800 €) fallen je nach Erfindung an.

Was ist der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?

Ein Patent wird materiell geprüft und schützt Erzeugnisse und Verfahren bis 20 Jahre. Ein Gebrauchsmuster wird nur formal geprüft, gilt nur für Erzeugnisse (keine Verfahren), ist auf Deutschland begrenzt und läuft maximal 10 Jahre. Details im Ratgeber zum Vergleich Patent und Gebrauchsmuster.

Kann ich meine Erfindung selbst anmelden?

Rechtlich ja, praktisch nicht empfohlen. Fehler in der Anspruchsformulierung oder Offenbarung sind später kaum heilbar und können den Schutzumfang erheblich schmälern oder das Patent wertlos machen.

Muss ich vor der Anmeldung eine Recherche machen?

Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Eine kursorische Neuheitsrecherche (ab 490 €) klärt, ob Ihre Erfindung überhaupt neu ist, bevor Sie in die 4-stellige Investition einer Anmeldung gehen. Auch das DPMA erstellt einen Recherchenbericht als Teil des Verfahrens.

Wann sollte ich mit der Anmeldung starten?

So früh wie möglich, spätestens vor der ersten öffentlichen Vorstellung (Messe, Kundengespräch mit Nicht-Vertraulichkeitsvereinbarung, Prototyp-Verkauf). Jede Vorveröffentlichung zerstört die Neuheit unwiderruflich.

Kann ich das deutsche Patent später auf andere Länder ausweiten?

Ja. Innerhalb von 12 Monaten nach dem deutschen Anmeldetag können Sie die Priorität für eine EPA-Anmeldung (europäisch), PCT-Anmeldung (international) oder direkte Auslandsanmeldungen beanspruchen, ohne dass die deutsche Anmeldung selbst die Neuheit zerstört.

Was, wenn das DPMA Rückfragen hat?

Das ist der Regelfall. Wir beantworten die Prüfungsbescheide, argumentieren für Ihre Ansprüche und schränken sie nur dort ein, wo es sachlich nötig ist. Das ist Kern unserer laufenden Betreuung im Erteilungsverfahren.

Gibt es Fördermöglichkeiten für die Patentanmeldung?

Ja. Das Bundesprogramm WIPANO fördert Erst-Patentanmeldungen von KMU mit bis zu 16.800 €. Der Förderantrag muss vor der Anmeldung gestellt werden. Wir beraten Sie dazu in der Erstberatung.

Was passiert nach der Erteilung?

Ihr Patent gilt rückwirkend ab dem Anmeldetag. Für die Aufrechterhaltung zahlen Sie jährliche Gebühren (ab Jahr 3 zunächst 70 €, ansteigend). Wir übernehmen auf Wunsch die Fristenverwaltung, damit kein Jahr versäumt wird und der Schutz nicht ungewollt erlischt.

Ihre Erfindung, sicher geschützt

Anwaltlich geprüft · Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht · transparente Kosten.

Kostenlose Erstberatung

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