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Gebrauchsmuster DPMA

Gebrauchsmuster anmelden, der schnelle technische Schutz

Wir arbeiten Ihr Gebrauchsmuster so aus, dass es zwar formal ohne Sachprüfung eingetragen wird, aber im Löschungs- oder Verletzungsverfahren trägt, der Punkt, an dem viele Selbst­anmeldungen scheitern.

★★★★★ 5,00/5 · Sehr gut · Patentanwälte mit technischer Expertise

Gebrauchsmuster anmelden, der schnelle technische Schutz

Schnell eingetragen

Typisch 2–4 Monate von der Einreichung bis zur Eintragung, deutlich schneller als ein Patent.

Günstiger Gesamtschutz

Amtsgebühr elektronisch 40 €, Anwaltshonorar ab 590 €, Gesamtrahmen bis Eintragung häufig ca. 800–1.500 €.

6-Monats-Schonfrist

Auch nach eigener Vorveröffentlichung noch anmeldbar (§ 3 Abs. 1 S. 3 GebrMG), beim Patent nicht möglich.

Ansprüche, die tragen

Anwaltlich ausgearbeitete Schutzansprüche, der Punkt, an dem viele Selbstanmeldungen im Löschungsverfahren scheitern.

Was ein Gebrauchsmuster leistet, und wo seine Grenzen sind

Das Gebrauchsmuster (geregelt im Gebrauchsmustergesetz, GebrMG) gibt Ihnen ein ausschließliches Nutzungsrecht an einer technischen Erfindung in Deutschland, schnell, günstig und ohne die jahrelange materielle Prüfung eines Patents. Das DPMA prüft vor Eintragung nur die formalen Voraussetzungen; die materielle Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt findet erst später im Löschungs- oder Verletzungsverfahren statt.

Nicht schützbar sind Verfahren (Herstellungs- und Arbeitsverfahren), reine Software und, nach älterer Rechtsprechung, chemische Stoffe im engeren Sinne. Wer Verfahren, Software-Erfindungen mit technischer Wirkung oder umfassenden Auslandsschutz braucht, ist beim Patent besser aufgehoben. Wir grenzen das in der Erstberatung sauber ab.

Wann das Gebrauchsmuster die richtige Wahl ist

Das Gebrauchsmuster spielt seine Stärken dort aus, wo Sie schnell, günstig und territorial fokussiert schützen wollen.

  • Kurze Produktlebenszyklen: Ein Konsumgüterprodukt, das in 3–5 Jahren am Markt ist, braucht keinen 20-Jahres-Patentschutz.
  • Begrenztes Budget: Gesamtkosten oft im niedrigen vierstelligen Bereich, deutlich unter einer Patentanmeldung.
  • Schneller Marktschutz: Sie brauchen ein eingetragenes Schutzrecht in wenigen Monaten, nicht in Jahren.
  • Deutschland-Fokus: Kein internationaler Bedarf, keine PCT-Pflicht.
  • Reparaturstrategie nach Vorveröffentlichung: Sie haben Ihre Erfindung bereits gezeigt und die 12-Monats-Patentpriorität ist verstrichen, die 6-Monats-Schonfrist des Gebrauchsmusters kann noch retten, was zu retten ist.
  • Doppelstrategie neben einer Patentanmeldung: sofortiger Schutz während das Patent noch geprüft wird.

Die 6-Monats-Neuheitsschonfrist, eine unterschätzte Stärke

§ 3 Abs. 1 S. 3 GebrMG räumt Anmeldern eine Neuheitsschonfrist von sechs Monaten ein: Eine eigene Beschreibung oder Benutzung, die innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Anmeldetag erfolgt ist und auf der Ausarbeitung des Anmelders beruht, bleibt für die Neuheitsprüfung außer Betracht.

Das Patent kennt diese Schonfrist nicht. Wer seine Erfindung auf einer Messe präsentiert, in einer Fachzeitschrift veröffentlicht oder in einer Kickstarter-Kampagne gezeigt hat, kann sie beim Patent nicht mehr wirksam anmelden, beim Gebrauchsmuster oft schon. Wir prüfen im Einzelfall, ob die Schonfrist Ihre Anmeldung noch trägt.

Ablauf der Anmeldung

Der Weg vom ersten Gespräch bis zur eingetragenen Urkunde ist deutlich kürzer als beim Patent.

  1. Tag 0

    Anmeldung beim DPMA

    Als Patentanwaltskanzlei reichen wir Anspruchssatz + Beschreibung + Zeichnungen ein. Nur formale Prüfung.

  2. 1–4 Monate

    Formalprüfung

    DPMA prüft Klarheit, Einheitlichkeit, Anspruchsstruktur, keine materielle Prüfung.

  3. ~3–4 Monate

    Eintragung

    Nach positiver Formalprüfung: Eintragung ins Gebrauchsmusterregister. Schutzwirkung ab jetzt.

  4. ab Eintragung

    Verwertbarkeit + Durchsetzung

    Sie können Nachahmer abmahnen und Lizenzen vergeben. Achtung: materielle Prüfung erst im Löschungs- oder Verletzungsverfahren.

  5. Jahr 3, 6, 8

    Aufrechterhaltungsgebühren

    Gestaffelt: 210 € (3. J.), 350 € (6. J.), 530 € (8. J.). Maximale Schutzdauer 10 Jahre.

  6. Jahr 10

    Ende der Schutzdauer

    Gebrauchsmusterschutz endet zwingend, keine Verlängerung möglich.

Was in unserer Betreuung enthalten ist

  • Erfindungsaufnahme durch einen Patentanwalt, nicht durch eine reine Anmeldedienstleistung.
  • Anwaltliche Bewertung von Schutzfähigkeit, Schutzumfang und strategischer Passung (Gebrauchsmuster vs. Patent).
  • Ausarbeitung der Schutzansprüche mit Blick auf spätere Löschungs- und Verletzungsverfahren, das ist der Punkt, an dem der Schutz später trägt oder fällt.
  • Amtskonforme Zeichnungen.
  • Einreichung und Verfahrensvertretung beim DPMA.
  • Fristenüberwachung für die Aufrechterhaltung.

Kosten, Amtsgebühren und Anwaltshonorar getrennt

Wir weisen die beiden Kostenblöcke immer getrennt aus. Die DPMA-Gebühren sind gesetzlich fixiert (DPMA-Kostenmerkblatt) und bei jeder Kanzlei identisch. Das Anwaltshonorar richtet sich nach dem Ausarbeitungsaufwand.

Gebrauchsmuster DE, Kostenblöcke im Überblick

PositionBetragHinweis
DPMA Anmeldegebühr (elektronisch) 40 € § PatKostG Anlage
DPMA Recherche (optional § 7 GebrMG) 250 € Sinnvoll vor Durchsetzung
Jahresgebühr 4.–6. Jahr 210 € Fällig 3. Jahr
Jahresgebühr 7.–8. Jahr 350 € Fällig 6. Jahr
Jahresgebühr 9.–10. Jahr 530 € Fällig 8. Jahr
Anwaltshonorar Ausarbeitung + Anmeldung ab 590 € Standardfall, Live-Referenz
Anwaltshonorar Verletzungsprüfung auf Anfrage Vor Abmahnung dringend empfohlen
Realistischer Gesamtrahmen bis Eintragung ca. 800–1.500 € Anwaltshonorar + Amtsgebühr

Gebrauchsmuster ohne materielle Prüfung, daher deutlich günstiger als Patent, aber im Streitfall stets angreifbar.

Kombinationsstrategie: Gebrauchsmuster + Patent parallel

Gebrauchsmuster und Patent schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. Eine gängige Strategie: gleichzeitig oder kurz hintereinander beim DPMA sowohl eine Patent- als auch eine Gebrauchsmuster­anmeldung einreichen. Das Gebrauchsmuster ist in wenigen Monaten eingetragen und liefert sofort einen durchsetzbaren Schutztitel; das Patent läuft parallel durch die materielle Prüfung und liefert später, falls erteilt, den 20-Jahres-Schutz auch für Verfahren und weitere Ansprüche.

Alternativ ist auch eine spätere Abzweigung möglich: Aus einer laufenden Patentanmeldung kann bis zu 10 Jahre nach dem Anmeldetag ein Gebrauchsmuster abgezweigt werden, mit dem Zeitrang der ursprünglichen Patentanmeldung. Das ist ein wertvolles Instrument, wenn im Prüfungsverfahren absehbar wird, dass das Patent Probleme bekommt.

Häufige Fehler, die wir für Sie vermeiden

  • Software-Illusion: Wer glaubt, ein Software-Produkt per Gebrauchsmuster schützen zu können, verliert Zeit und Geld. Software als solche ist nicht gebrauchsmusterfähig, nur konkrete technische Vorrichtungen mit Software-Anteil kommen in Betracht.
  • Verfahren als Erzeugnis verkleidet: Herstellungs- und Arbeitsverfahren sind ausdrücklich ausgeschlossen (§ 2 Nr. 3 GebrMG). Umformulieren rettet den Antrag nicht.
  • Unklare Ansprüche: Weil das DPMA nicht materiell prüft, fallen schlecht formulierte Ansprüche erst im Streitfall auf, dann aber richtig teuer.
  • Fehlerhaftes Vertrauen in die Eintragung: Eine Eintragung ist kein Beleg für Schutzfähigkeit. Der Löschungsantrag eines Wettbewerbers kann das Recht kippen, wenn die Ansprüche nicht sauber sind.
  • Verpasste Aufrechterhaltung: Wer die Fristen nach dem 3., 6. oder 8. Jahr versäumt, verliert den Schutz ohne Vorwarnung.

Preise

Ihre Optionen für das Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster ist das schnelle Instrument. Wir splitten transparent nach Anwaltshonorar, DPMA-Gebühren und Kombinations-Optionen mit dem Patent.

Gebrauchsmuster Basic

Ohne vorherige Recherche

ab 590 €

netto zzgl. USt., zzgl. DPMA-Gebühren

Kosten aufschlüsseln
  • Ausarbeitung + Ansprüche (Startpunkt)ab 590 €
  • DPMA-Anmeldegebühr elektronisch40 €
  • Ausarbeitung von Beschreibung + Schutzansprüchen
  • Amtskonforme Zeichnungen
  • Einreichung DPMA + Eintragung in 2–4 Monaten
  • Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht
  • Kostenlose Erstberatung
Erstberatung anfragen
Empfehlung

Gebrauchsmuster + Recherche

Löschungs-Risiko vor Anmeldung reduzieren

ab 1.080 €

netto zzgl. USt., zzgl. DPMA-Gebühren

Kosten aufschlüsseln
  • Gebrauchsmuster-Rechercheab 490 €
  • Anmeldung + Ausarbeitungab 590 €
  • DPMA-Anmeldegebühr40 €
  • Neuheitsrecherche vor Anmeldung
  • Anwaltliche Bewertung des Recherche-Ergebnisses
  • Empfehlung: Anmeldung / Anpassen / Stoppen
  • Reduziert Löschungs-Risiko im Streitfall (i)
  • Kostenlose Erstberatung
Recherche + Anmeldung

Kombination Patent + Gebrauchsmuster

Schneller Schutz + langfristige Sicherheit

ab 1.580 €

netto zzgl. USt., zzgl. Amtsgebühren beider Verfahren

Kosten aufschlüsseln
  • Gebrauchsmuster-Anmeldungab 590 €
  • Patent-Anmeldung DEab 990 €
  • DPMA-Gebühren Gebrauchsmuster40 €
  • DPMA-Gebühren Patentca. 660 €
  • Gebrauchsmuster: Schutz in 2–4 Monaten
  • Patent parallel für 20 Jahre + Verfahrenspatent-Möglichkeit
  • Doppelstrategie: schnell durchsetzbar + langfristig materiell geprüft (i)
  • Abzweig aus laufender Patentanmeldung möglich
  • Kostenlose Erstberatung
Kombination anfragen

Alle Preise Startwerte für Standard-Erfindungen; konkretes Angebot nach Erstgespräch. Anwaltshonorare sind Startwerte.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie finden keine Antwort? Sprechen Sie uns direkt an, wir helfen gerne persönlich weiter.

Was kostet ein Gebrauchsmuster insgesamt?

Realistischer Gesamtrahmen bis Eintragung: ca. 800–1.500 €. Davon 40 € DPMA-Anmeldegebühr (elektronisch); das Anwaltshonorar für Ausarbeitung und Anmeldung startet bei uns ab 590 €. Für die volle 10-jährige Aufrechterhaltung kommen kumuliert rund 1.100 € DPMA-Gebühren hinzu (nach dem 3./6./8. Jahr gestaffelt).

Wie lange dauert die Anmeldung?

Von der Einreichung bis zur Eintragung typisch 2–4 Monate. Weil das DPMA nur formal prüft, geht es deutlich schneller als bei einem Patent (dort 3–5 Jahre bis zur Erteilung). Ihren Zeitrang sichern Sie sich bereits mit dem Anmeldetag.

Kann ich Software mit einem Gebrauchsmuster schützen?

Grundsätzlich nein. Software als solche ist nicht gebrauchsmusterfähig. Nur wenn die Software untrennbarer Teil einer konkreten technischen Vorrichtung ist und eine technische Wirkung erzielt, kommt Schutz in Betracht, und auch dann sehr eingeschränkt. Wir klären das im Einzelfall vor einer Anmeldung ab.

Kann ich mein Gebrauchsmuster international schützen?

Nein, das deutsche Gebrauchsmuster gilt nur in Deutschland. Es gibt keine PCT- oder EPA-Anmeldung für Gebrauchsmuster. Viele Länder haben aber eigene „Utility Model“-Systeme (u. a. China, Österreich, Italien), die separat angemeldet werden können. Für echten Auslandsschutz ist meist eine Patentanmeldung der richtige Weg.

Was ist der Unterschied zum Patent?

Kurz: Ein Patent wird materiell geprüft, schützt Erzeugnisse und Verfahren bis zu 20 Jahren und kann international ausgeweitet werden. Ein Gebrauchsmuster wird nur formal geprüft, schützt nur Erzeugnisse (keine Verfahren), gilt maximal 10 Jahre und nur in Deutschland, hat dafür aber die 6-Monats-Neuheitsschonfrist. Ausführlich im Ratgeber zum Vergleich Patent und Gebrauchsmuster, mit Praxisbeispielen im Gebrauchsmuster-Ratgeber.

Was ist die Neuheitsschonfrist und wie hilft sie mir?

§ 3 Abs. 1 S. 3 GebrMG räumt Ihnen sechs Monate Schonfrist ein: Eine eigene Vorveröffentlichung oder -benutzung in diesem Zeitraum zerstört die Neuheit für ein Gebrauchsmuster nicht. Das ist besonders wertvoll, wenn Sie Ihre Erfindung bereits gezeigt haben und die 12-Monats-Prioritätsfrist für ein Patent nicht mehr nutzen können.

Wie lange bin ich geschützt?

Maximal 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Die Schutzdauer ist in vier Perioden gestaffelt: bis 3 Jahre ohne Zusatzgebühr, dann Verlängerung um 3 Jahre, dann um 2 Jahre und schließlich um weitere 2 Jahre, jeweils gegen Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr.

Kann ich Gebrauchsmuster und Patent gleichzeitig anmelden?

Ja, das ist ausdrücklich zulässig und in vielen Fällen sinnvoll. Sie erhalten dann in wenigen Monaten einen durchsetzbaren Gebrauchsmuster-Schutz und parallel läuft die längere Patentprüfung. Alternativ ist eine spätere Abzweigung aus einer laufenden Patentanmeldung möglich (bis zu 10 Jahre nach dem Anmeldetag, mit dem Zeitrang der Patentanmeldung).

Was passiert bei einem Löschungsantrag?

Weil das DPMA vorher nicht materiell prüft, wird die eigentliche Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt erst im Löschungsverfahren (auf Antrag Dritter) oder im Verletzungsprozess nachgeholt. An diesem Punkt trägt die Anmeldung nur, wenn die Ansprüche solide formuliert und die Beschreibung sauber ist. Deshalb arbeiten wir Gebrauchsmuster mit derselben Sorgfalt aus wie Patente.

Wie halte ich das Gebrauchsmuster aufrecht?

Durch fristgerechte Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren nach dem 3., 6. und 8. Jahr (210 €, 350 €, 530 €). Wer eine Frist versäumt, verliert den Schutz ohne Nachfrist. Wir übernehmen auf Wunsch die Fristenüberwachung.

Ihre Erfindung, sicher geschützt

Anwaltlich geprüft · Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht · transparente Kosten.

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