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Erfindung schützen

Erfindung schützen, welches Schutzrecht passt zu Ihrer Idee?

Bevor Sie anmelden, muss die richtige Schutzart geklärt sein: technisches Patent, Gebrauchsmuster, Design oder Marke, jede schützt etwas anderes. Wir ordnen Ihre Erfindung strukturiert ein und wählen mit Ihnen den Weg, der wirtschaftlich und rechtlich trägt.

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Erfindung schützen, welches Schutzrecht passt zu Ihrer Idee?

Strukturierte Einordnung

Wir klären zuerst, welches Schutzrecht wirklich passt, bevor Sie in eine Anmeldung investieren, die den falschen Aspekt schützt.

Vertrauliches Erstgespräch

Anwaltliche Verschwiegenheit ab der ersten Minute, Ihre Erfindung verlässt die Kanzlei nicht.

Technischer Hintergrund

Dr.-Ing. Wickord (Maschinenbau, EPA-zugelassen) und Sven Buser M.Sc. (Wirtschaftsingenieur), technisches und rechtliches Verständnis in einer Person.

Von der Idee bis zur Anmeldung

Beratung, Recherche, Ausarbeitung, Vertretung, Sie haben einen Ansprechpartner, keinen Prozess.

Die vier Schutzarten im Überblick

In Deutschland stehen Ihnen vier grundlegend verschiedene Schutzrechte zur Verfügung. Welches passt, hängt davon ab, was genau Sie schützen wollen, die technische Funktion, die äußere Gestaltung oder das Zeichen, unter dem Sie am Markt auftreten.

  • Patent (PatG): schützt technische Erfindungen, Erzeugnisse und Verfahren. Materielle Prüfung durch das DPMA, Laufzeit bis zu 20 Jahre, international ausdehnbar über EPA und PCT.
  • Gebrauchsmuster (GebrMG): schützt technische Erzeugnisse (keine Verfahren). Nur formale Prüfung, Laufzeit bis zu 10 Jahre, nur Deutschland, dafür schnell und mit 6-monatiger Neuheitsschonfrist.
  • Design (DesignG): schützt die ästhetische Gestaltung, Form, Farbe, Textur, nicht die technische Funktion. Laufzeit bis zu 25 Jahre.
  • Marke (MarkenG): schützt Herkunftszeichen für Waren und Dienstleistungen, Wort, Logo, Kombination. Beliebig verlängerbar in 10-Jahres-Perioden.

Ihre erste Entscheidung: Patent oder Gebrauchsmuster?

Wenn Ihre Erfindung technisch ist, führt der Weg fast immer über Patent oder Gebrauchsmuster, oft beides parallel. Die beiden Schutzrechte unterscheiden sich in Prüfungstiefe, Reichweite, Laufzeit und Kosten:

Ein Patent ist der stärkere Schutz, weil er materiell geprüft wird und damit im Streitfall belastbar ist. Ein Gebrauchsmuster ist schneller und günstiger, aber der Bestand ist unsicher, weil erst im Verletzungsstreit geprüft wird, ob es wirklich neu und erfinderisch war.

Für viele Mandanten ist die Doppelstrategie sinnvoll: parallel zur Patentanmeldung ein abgezweigtes Gebrauchsmuster, das gibt Ihnen sofortigen Schutz, während das Patent noch geprüft wird.

  • Erfindung ist ein Verfahren (Herstellung, Messmethode, Steuerung)? Dann nur Patent möglich, Gebrauchsmuster scheidet aus.
  • Erfindung ist ein Erzeugnis (Vorrichtung, Werkzeug, Bauteil)? Dann Patent und/oder Gebrauchsmuster möglich.
  • Sie brauchen sehr schnellen Schutz (< 1 Jahr)? Dann Gebrauchsmuster (ungeprüfte Eintragung meist innerhalb weniger Monate).
  • Sie planen international zu schützen? Dann Patent, denn Gebrauchsmuster gilt nur in Deutschland.
  • Sie haben die Erfindung bereits gezeigt? Dann Gebrauchsmuster kann helfen (6-Monats-Neuheitsschonfrist), Patent regelmäßig nicht mehr.

Ihre ersten fünf Schritte, bevor Sie anmelden

Die Entscheidung, welches Schutzrecht passt, ist wichtig, aber die Reihenfolge davor ist genauso entscheidend. Wer diese fünf Schritte ordentlich macht, spart Zeit, Geld und vermeidet den häufigsten Fehler: die Vorveröffentlichung.

  1. Schritt 1

    Vertraulichkeit sichern

    Vor jedem externen Gespräch NDA oder direkt anwaltliche Verschwiegenheit (gesetzliche Verschwiegenheitspflicht) nutzen.

  2. Schritt 2

    Erfindung strukturiert dokumentieren

    Beschreibung, Skizzen, Ausführungsbeispiele, idealerweise mit Datum + Zeugen.

  3. Schritt 3

    Neuheitsrecherche

    Prüfen, ob es die Erfindung wirklich noch nicht gibt, bevor 4-stellige Investition entsteht.

  4. Schritt 4

    Schutzart wählen

    Patent (materiell geprüft, 20 J.), Gebrauchsmuster (formal, 10 J.), Design (Form), Marke (Name). Wir empfehlen im Erstgespräch.

  5. Schritt 5

    Anmelden, vor jeder Vorveröffentlichung

    Messe, Pitch, Verkauf ohne NDA zerstören die Neuheit unwiderruflich. Anmeldung geht vor Veröffentlichung.

Häufige Fehler von Erfindern, und wie wir sie vermeiden

  • Vorveröffentlichung: Sobald die Erfindung öffentlich wird (Messe, Website, LinkedIn-Post, Kundengespräch ohne NDA), ist die Neuheit für ein Patent regelmäßig verloren. Nur beim Gebrauchsmuster gibt es eine 6-monatige Schonfrist für eigene Veröffentlichungen.
  • Zu enge Ansprüche: Wer nur die konkrete Ausführungsform beschreibt, lässt Wettbewerbern Raum, den Schutz mit kleinen Abwandlungen zu umgehen.
  • Zu breite Ansprüche: Umgekehrt führen überzogene Ansprüche im Prüfungsverfahren zur Zurückweisung, oder zu einem wertlosen Patent nach Einschränkung.
  • Verzicht auf Recherche: Wer ohne Vor-Recherche anmeldet, riskiert eine 4-stellige Investition in etwas, das schon Stand der Technik ist.
  • Falsche Schutzart: Für eine ästhetische Produktgestaltung ist Design das richtige Recht, nicht Patent, und umgekehrt. Ein reines Design schützt nicht die Funktion.
  • Angestellten-Erfindungen unterschätzt: Wer als Arbeitnehmer erfindet, unterliegt dem ArbnErfG, die Rechte gehen im Regelfall auf den Arbeitgeber über. Das muss vor der Anmeldung geklärt sein.

Was wir für Sie übernehmen

  • Vertrauliche Erfindungsaufnahme mit einem der Patentanwälte, anwaltliche Verschwiegenheit von der ersten Minute.
  • Strukturierte Einordnung: Patent, Gebrauchsmuster, Design, Marke, oder eine Kombination.
  • Neuheitsrecherche in der relevanten Patent- und Nicht-Patent-Literatur.
  • Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen (Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen), technisch und rechtlich präzise.
  • Vertretung vor DPMA, EPA und WIPO, Verfahren aus einer Hand.
  • Beratung zu Förderung (z. B. WIPANO für KMU) und Timing (Prioritätsjahr, Auslandsstrategie).

Kosten, kompakte Orientierung

Amtsgebühren und Anwaltshonorar weisen wir immer getrennt aus. Amtsgebühren sind gesetzlich fixiert und bei jeder Kanzlei identisch; das Anwaltshonorar hängt von Komplexität und Umfang ab. Detail-Übersicht im Kosten-Ratgeber.

Schutzarten im Kostenvergleich, Anwaltshonorar-Startpunkte

PositionBetragHinweis
Patentrecherche (kursorisch) ab 490 € Neuheitsprüfung vorab
Vorläufige Patentanmeldung ab 590 € Prio-Sicherung, 12 Monate Puffer
Gebrauchsmuster DE ab 590 € 10 Jahre, formal, nur Erzeugnisse
Patent DE (Vollanmeldung) ab 990 € 20 Jahre, materiell geprüft
Europäisches Patent (EPA) ab 1.590 € Bis zu 40 Staaten, ein Verfahren
PCT / international ab 1.790 € Über 150 Staaten, 30 Monate Puffer
DPMA-Amtsgebühren Patent DE ca. 660 € 60 + 350 + 250 €
EPA-Amtsgebühren bis Erteilung ca. 5.500 € Ohne Validierungen
WIPO-PCT-Grundgebühr ca. 1.330 CHF Zzgl. Recherche EPA-ISA

Amtsgebühren immer getrennt vom Anwaltshonorar. Startwerte für Standardfälle, konkretes Angebot nach Erstgespräch.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie finden keine Antwort? Sprechen Sie uns direkt an, wir helfen gerne persönlich weiter.

Wie schütze ich eine technische Erfindung am besten?

Für eine technische Erfindung kommen Patent und Gebrauchsmuster in Betracht. Das Patent ist stärker (materiell geprüft, bis 20 Jahre, international ausdehnbar), das Gebrauchsmuster schneller und günstiger (nur formal geprüft, bis 10 Jahre, nur Deutschland). Häufig ist eine Doppelstrategie sinnvoll: parallel anmelden, um sofortigen Schutz mit langfristigem Schutz zu kombinieren.

Was ist der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?

Ein Patent wird materiell auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft, ein Gebrauchsmuster nur formal. Patent schützt Erzeugnisse und Verfahren bis 20 Jahre, Gebrauchsmuster nur Erzeugnisse bis 10 Jahre und nur in Deutschland. Beim Gebrauchsmuster gilt eine 6-monatige Neuheitsschonfrist für eigene Vorveröffentlichungen, beim Patent nicht. Details im Ratgeber zum Vergleich Patent und Gebrauchsmuster.

Muss ich meine Idee sofort anmelden?

Nicht sofort, aber vor jeder Vorveröffentlichung. Sobald Sie die Erfindung auf einer Messe zeigen, in einer Pressemitteilung erwähnen, an Kunden ohne NDA vorstellen oder verkaufen, ist die Neuheit für ein Patent regelmäßig unwiderruflich verloren. Die Reihenfolge lautet also: Dokumentation, Marktbewertung, Recherche, und dann anmelden, bevor die Erfindung öffentlich wird.

Was, wenn ich meine Erfindung schon jemandem gezeigt habe?

Kommt darauf an, wem und wie. Ein Gespräch unter Vertraulichkeit (NDA) zerstört die Neuheit nicht. Eine öffentliche Vorstellung (Messe, Website, Pressemitteilung, Verkauf) schon. In diesem Fall kann ein Gebrauchsmuster mit seiner 6-monatigen Neuheitsschonfrist noch helfen, ein Patent im Regelfall nicht mehr. Wir prüfen den Einzelfall vertraulich in der Erstberatung.

Ab wann lohnt sich ein Schutzrecht kaufmännisch?

Grundregel: Wenn die realistischen Umsätze oder eingesparten Lizenzkosten die Anmelde-, Verfahrens- und Aufrechterhaltungskosten deutlich übersteigen, und der Wettbewerber ein plausibles Interesse hat, die Erfindung nachzuahmen. Für viele KMU trägt eine Anmeldung bereits ab wenigen tausend Euro Marktvolumen. Wir bewerten das im Erstgespräch mit Ihnen.

Kann ich eine Software als Erfindung schützen?

Software als solche ist nach § 1 Abs. 3 PatG vom Patentschutz ausgeschlossen. Patentierbar sind aber computerimplementierte Erfindungen, die einen technischen Beitrag leisten, etwa Steuerungsverfahren, Bildverarbeitung, Sicherheitsprotokolle. Reine Geschäfts- oder Buchhaltungslogik ist nicht patentfähig. Die Abgrenzung ist Einzelfallfrage und braucht sorgfältige Anspruchsformulierung.

Kann ich eine Geschäftsidee patentieren?

Reine Geschäftsmethoden, Organisationskonzepte oder Preismodelle sind nach § 1 Abs. 3 PatG nicht patentierbar. Patentschutz gibt es nur, wenn die Idee einen konkreten technischen Beitrag leistet, etwa ein technisches Verfahren, das die Geschäftsidee umsetzt. Ohne technischen Beitrag bleibt oft nur der Weg über Marke oder Urheberrecht.

Was kostet der Schutz einer Erfindung?

Rahmen für ein deutsches Patent bis zur Erteilung: 4.000–8.000 € inkl. Amtsgebühren. Gebrauchsmuster ab 590 € Anwaltshonorar plus 40 € Amtsgebühr. Design ab wenigen hundert Euro. Detaillierte Kostenübersicht im Kosten-Ratgeber.

Wie lange dauert eine Anmeldung?

Ein Gebrauchsmuster ist meist innerhalb einiger Monate eingetragen (nur formale Prüfung). Ein Patent dauert bis zur Erteilung typisch 3–5 Jahre, den Zeitrang (Priorität) sichern Sie sich aber bereits mit dem Anmeldetag. Ab da können Sie Wettbewerber beobachten und nach Erteilung rückwirkend vorgehen.

Wer besitzt die Rechte, wenn ich als Angestellter erfinde?

In Deutschland regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG): Diensterfindungen müssen dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden; er kann sie in Anspruch nehmen und wird dann alleiniger Rechteinhaber. Sie als Erfinder haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Freie Erfindungen (außerhalb der Arbeitsaufgabe) verbleiben bei Ihnen, mit Anbietungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Wir beraten dazu vor jeder Anmeldung.

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