Unsere Preise
Patent-Preise auf einen Blick
Anwaltshonorar-Startpunkte für alle Schutzwege plus die amtlichen Gebühren (DPMA, EPA, WIPO) getrennt ausgewiesen. Konkretes Angebot nach kostenfreiem Erstgespräch. Deep-Dive zu Kostenblöcken, Aufrechterhaltung und Förderung siehe Ratgeber „Kosten eines Patents".
Gruppe A · Deutschland
Wenn Sie in Deutschland schützen möchten
Zwei Kern-Optionen für den deutschen Markt: das schnellere, günstigere Gebrauchsmuster für Vorrichtungen oder das geprüfte DE-Patent, das darüber hinaus auch Verfahren umfasst. Ergänzend die vorläufige Anmeldung, wenn Sie den Anmeldetag schnell sichern und Details nachreichen möchten.
Vorläufige Patentanmeldung
Schnell den Anmeldetag sichern, Detaillierung nachreichen.
ab 590 €
zzgl. DPMA-Anmeldung 40 € (elektronisch)
- Schneller Anmeldetag als Schutzanker
- Erste Ausarbeitung der Erfindungsbeschreibung
- 12 Monate Zeit für die vollständige Anmeldung
Gebrauchsmuster DE
Schneller Schutz für Vorrichtungen, bis 10 Jahre.
ab 790 €
zzgl. DPMA-Gebühr 30 € (elektronisch)
- Ausarbeitung Beschreibung, Ansprüche und Zeichnungen
- Schützt nur Vorrichtungen (Produkte, Anlagen)
- Ohne materielle Prüfung, schnelle Eintragung
Patent Deutschland
Vorrichtungen und Verfahren, bis 20 Jahre Schutz.
ab 990 €
zzgl. DPMA-Anmeldung 40 € (Prüfungsverfahren separat)
- Ausarbeitung Beschreibung, Ansprüche und Zeichnungen
- Schützt Vorrichtungen und Verfahren
- Einreichung DPMA, bis zu 20 Jahre Schutz
- Prüfungsverfahren + Jahresgebühren gesondert
Gruppe B · International
Wenn Sie international denken
Der klassische Weg beginnt mit dem DE-Patent als Prioritätsanmeldung, weil die Ausarbeitung dann für EP oder PCT nur noch ergänzt werden muss. Alternativ ist auch die Direkt-Anmeldung als EP oder PCT möglich.
Patent Deutschland
Vorrichtungen und Verfahren, bis 20 Jahre Schutz.
ab 990 €
zzgl. DPMA-Anmeldung 40 € (Prüfungsverfahren separat)
- Ausarbeitung Beschreibung, Ansprüche und Zeichnungen
- Schützt Vorrichtungen und Verfahren
- Einreichung DPMA, bis zu 20 Jahre Schutz
- Prüfungsverfahren + Jahresgebühren gesondert
Europäisches Patent
Ein Verfahren, Schutz in bis zu 40 Staaten.
ab 1.590 €
zzgl. EPA-Gebühren ca. 5.595 €
- EPÜ-Anmeldung durch European Patent Attorney
- Nach-DE-Weg günstiger (ab 1.590 €), Direkt-EP ab 2.590 €
- Zentrale Prüfung durch das EPA
- Validierung in Wunschstaaten separat
PCT / international
Ein Antrag, Wirkung in über 150 Staaten.
ab 1.790 €
zzgl. DPMA/WIPO 3.188 € (elektronisch, deutsche Sprache)
- Ausarbeitung PCT-Anmeldung
- Nach-DE-Weg günstiger (ab 1.790 €), direkt PCT ab 2.790 €
- 30 Monate Zeit für die nationalen Phasen
- Koordination mit ausländischen Kollegen
Der günstigste internationale Weg: erst DE-Anmeldung als Prioritätsanker, dann innerhalb von 12 Monaten EP oder PCT nachziehen. Alternativ ist auch eine direkte Anmeldung als EP oder PCT möglich.
Recherche vorab
Wie viel Recherche darf es sein?
Vor der Anmeldung prüfen wir den Stand der Technik. Wie tief wir schauen, entscheiden Sie und wir gemeinsam nach dem Erstgespräch. Als Orientierung drei typische Zeitaufwände:
Vor-Recherche
Schnell-Check zur Machbarkeit vor der Ausarbeitung.
ca. 0,5 Tage Aufwand
- Erster Blick in die relevantesten Register
- Grobe Neuheits-Einschätzung
- Anwaltliche Kurzbewertung
Neuheitsrecherche
Standard-Recherche als Grundlage für die Anmeldung.
ca. 1 Tag Aufwand
- Recherche in DEPATISnet, Espacenet und Fachdatenbanken
- Neuheits- und Erfindungshöhe-Einschätzung
- Schriftlicher Recherchebericht mit Bewertung
Freedom-to-Operate
Tiefe Recherche für Marktzugang oder komplexe Erfindungen.
ca. 3 Tage Aufwand
- Erweiterte Recherche fremder lebender Schutzrechte
- Kollisions-Bewertung vor Markteintritt
- Detaillierter Bericht mit Handlungsempfehlung
Recherchen sind reine Anwaltsleistung, es fallen keine amtlichen Gebühren an. Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach dem Erstgespräch.
Alle Preise netto, zzgl. USt. auf das Anwaltshonorar. Amtsgebühren sind hoheitliche Gebühren und werden ohne USt. verauslagt. Typische Werte für Standardfälle; im Einzelfall können die Preise je nach Komplexität der Sache und der Zuarbeit durch Sie abweichen. Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch.
Transparenz
Amtliche Gebühren im Überblick
Öffentlich veröffentlichte Gebühren von DPMA, EPA und WIPO, Stand aktuelles Gebührenverzeichnis. Anwaltshonorar und Amtsgebühren immer getrennt.
| Position | Gebühr | Hinweis |
|---|---|---|
| DPMA, Patentanmeldung (elektronisch) | 40 € | bis 10 Ansprüche, +20 € je weiterem Anspruch |
| DPMA, Recherche nach § 43 PatG (optional) | 300 € | Vor Prüfungsantrag empfohlen |
| DPMA, Prüfungsantrag nach Recherche | 150 € | wenn Rechercheantrag bereits gestellt |
| DPMA, Prüfungsantrag ohne Recherche | 350 € | Prüfung inklusive Recherche |
| DPMA, Gebrauchsmuster (elektronisch) | 30 € | Papier 40 € |
| DPMA, Gebrauchsmuster-Recherche (optional) | 250 € | nicht für Eintragung erforderlich |
| EPA, Anmeldegebühr | 135 € | bis 15 Ansprüche und 35 Seiten |
| EPA, Recherchegebühr | 1.595 € | mit der Anmeldung zu zahlen |
| EPA, Prüfungs- und Benennungsgebühren | 2.730 € | im Prüfungsverfahren |
| EPA, Erteilungs- und Druckkostengebühr | 1.135 € | bei Erteilung |
| DPMA/WIPO, PCT-Einreichung (elektronisch, DE) | 3.188 € | Übermittlung + Grundgebühr + Recherche |
Quellen: DPMA-Gebührenverzeichnis, EPA-Gebührenordnung, WIPO PCT Fee Tables. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind stets die aktuellen amtlichen Verzeichnisse.
Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung
Ab dem 3. Patentjahr wird eine Jahresgebühr fällig. Sie startet beim DPMA bei 70 € (3. Jahr) und steigt sukzessive über die maximale Patentlaufzeit bis auf 2.030 € im 20. Jahr.
Kumuliert rund 14.000 € über die volle Schutzdauer von 20 Jahren, aber gestaffelt, sodass die Kosten nur bei wirtschaftlich relevanten Patenten weiterlaufen.
Fristenüberwachung durch uns: auf Wunsch übernehmen wir Erinnerung und Einzahlung. Dafür fällt ein separates Anwaltshonorar an, das über die reinen Amtsgebühren hinausgeht und individuell abgestimmt wird.
Quelle: DPMA-Gebührenverzeichnis (Jahresgebühren Patent).
Förderung & Ermäßigungen
WIPANO (BMWK-Förderprogramm): bis zu 16.800 € Zuschuss für KMU und Freiberufler bei der Erstanmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters, für Recherche, Anmeldung und Verwertung. Wir nutzen WIPANO regelmäßig und begleiten die Antragstellung, in der Regel gemeinsam mit unserem Partner ATHENA Technologie Beratung GmbH (Paderborn).
EPA-KMU-Ermäßigung: 30 % Rabatt auf zentrale Amtsgebühren des EPA für kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen.
Transparenz-Hinweis: Dr.-Ing. Wickord ist Gesellschafter der ATHENA Technologie Beratung GmbH. Die Vermittlung erfolgt unabhängig, für Mandantinnen und Mandanten fällt bei ATHENA ein gesondertes Beratungshonorar an.
Quellen: BMWK / DLR Projektträger (WIPANO), EPO Fee Schedule.
Wovon hängen die Kosten ab?
Die vier Kostenfaktoren
Schutzgebiet
Deutschland (DPMA) ist der günstigste Einstieg. Europäisches Patent (EPA) und PCT weiten den Schutz überregional aus, bei entsprechend höheren Amtsgebühren.
Komplexität der Erfindung
Mechanik, Elektronik, Chemie, Software: Je komplexer und umfangreicher, desto aufwändiger die Ausarbeitung der Ansprüche und Beschreibung.
Recherche-Umfang
Eine gründliche Stand-der-Technik-Recherche ist optional, aber die wirksamste Investition, um die Erteilungschancen im Vorfeld des Anmeldeaufwands abschätzen zu können.
Zeichnungen & Beispiele
Wenn Sie uns geeignete Patentzeichnungen und eine möglichst detaillierte Erfindungsbeschreibung zur Verfügung stellen, reduziert dies im Regelfall den Bearbeitungsaufwand. Bei Bedarf beauftragen wir einen externen Patentzeichner.
Vertraulichkeit als Grundprinzip
Als Patentanwälte unterliegen Dr.-Ing. Wickord und Sven Buser der gesetzlichen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 39a Abs. 2 PAO (Patentanwaltsordnung). Ihre Erfindung wird von der ersten Kontaktaufnahme an streng vertraulich behandelt, schriftlich, mündlich, in jedem Kanal. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung ist nicht erforderlich.
Häufige Fragen
Kosten, gut zu wissen
Patent oder Gebrauchsmuster, was ist der Unterschied?
Das Gebrauchsmuster schützt nur Vorrichtungen (Produkte, Anlagen), wird ohne materielle Prüfung eingetragen, ist schneller und günstiger und läuft bis zu 10 Jahre. Das Patent schützt darüber hinaus auch Verfahren (Herstell- und Arbeitsverfahren), wird amtlich geprüft, ist stärker und läuft bis zu 20 Jahre. Oft ist eine Kombination sinnvoll.
Was kostet eine Patentanmeldung?
Die Kosten setzen sich aus dem Anwaltshonorar und den amtlichen Gebühren (DPMA, EPA oder WIPO, je nach Schutzweg) zusammen; hinzu kommen ggf. Recherche und Zeichnungen. Wir weisen beides getrennt und transparent aus.
Was ist der Unterschied zwischen Europäischem Patent und Einheitspatent?
Das klassische Europäische Patent wird zentral vor dem EPA erteilt und muss danach in jedem Wunsch-Vertragsstaat validiert werden (Übersetzungen, nationale Gebühren, Vertretung). Das Einheitspatent (seit Juni 2023) ist eine Alternative: mit einer einzigen Gebühr wirkt es in den teilnehmenden EU-Staaten und wird zentral vor dem Einheitspatentgericht (EPG) durchgesetzt. Wer nur wenige Länder braucht, fährt oft günstiger mit klassischer Validierung; wer breit in der EU absichern will, spart mit dem Einheitspatent.
Wann lohnt sich eine PCT-Anmeldung?
Die PCT-Anmeldung (Patent Cooperation Treaty) ist keine eigene Erteilung, sondern ein internationales Reservierungssystem. Mit einer PCT-Anmeldung erhalten Sie 30 Monate Zeit, in den nationalen bzw. regionalen Phasen (EPA, DPMA, USPTO, JPO usw.) tatsächlich in die Prüfung zu gehen, für die endgültigen Zielmärkte. Sinnvoll, wenn die Zielmärkte noch nicht feststehen oder wenn Sie den Business Case validieren wollen, bevor die teuren nationalen Anmeldegebühren fällig werden.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Sie schildern Ihre Erfindung, wir prüfen Neuheit und Stand der Technik, arbeiten die Anmeldung inklusive Ansprüche und Zeichnungen aus und reichen sie beim gewählten Amt ein. Das Prüfungsverfahren, Aufrechterhaltungs- und Jahresgebühren sowie eventuelle Auslandsnachanmeldungen werden gesondert vereinbart.
Was ist ein Patent?
Ein Patent schützt eine technische Erfindung, die neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Es gibt dem Inhaber für bis zu 20 Jahre das Recht, anderen die Nutzung zu untersagen.
Warum ist eine Patentrecherche wichtig?
Eine Erfindung ist nur schutzfähig, wenn sie technisch, neu und erfinderisch ist. Namensgebend für die Recherche ist die Neuheit, weil sie gut greifbar ist; kritischer wird in der Praxis oft die erfinderische Tätigkeit. Eine Recherche zum Stand der Technik zeigt vor der Anmeldung, ob Ihre Erfindung neu ist und wie breit sie geschützt werden kann.
Bleibt meine Erfindung vertraulich?
Ja. Patentanwälte unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre Erfindung wird von der ersten Kontaktaufnahme an streng vertraulich behandelt.
Warum nur Geschäftskunden?
Patente und Gebrauchsmuster sind gewerbliche Schutzrechte, sie lohnen sich wirtschaftlich nur, wenn die geschützte Erfindung tatsächlich unternehmerisch genutzt wird. Unser Angebot richtet sich deshalb an Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Forschungseinrichtungen, nicht an Verbraucher.
Klarheit über Ihre Kosten, im Erstgespräch
Erfindung kurz schildern, Zielmärkte klären, konkretes Angebot mit Honorar und Amtsgebühren erhalten. Kostenfrei und vertraulich.