Patent-Glossar
Nichtigkeitsverfahren
Auch: Nichtigkeitsklage
Rechtlicher Kontext
Nichtigkeitsgründe sind in § 22 PatG geregelt, vor allem fehlende Patentfähigkeit (mangelnde Neuheit oder erfinderische Tätigkeit), unzureichende Offenbarung und unzulässige Erweiterung. Ein erfolgreiches Nichtigkeitsverfahren führt zum rückwirkenden Wegfall des Patents und ist ein zentrales Verteidigungsinstrument in Patentstreitigkeiten.
Quelle: §§ 22, 81 PatG