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Patent-Glossar

Einspruch

Rechtlicher Kontext

Zulässige Einspruchsgründe sind insbesondere fehlende Patentfähigkeit, unzureichende Offenbarung und unzulässige Erweiterung (§ 21 PatG bzw. Art. 100 EPÜ). Der Einspruch ist wirtschaftlich attraktiv, weil er günstiger und schneller ist als ein späteres Nichtigkeitsverfahren und zentral gegen ein europäisches Patent wirkt.

Quelle: § 59 PatG · Art. 99 EPÜ

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