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DPMA-Gebühren 2026: Was Anmelder wissen sollten

Ein kompakter Überblick zu den aktuellen DPMA-Amtsgebühren für Patent und Gebrauchsmuster, inklusive der Aufrechterhaltungsgebühren, die viele Anmelder erst nach Erteilung überraschen.

Sven Buser, M. Sc. Sven Buser, M. Sc., Patentanwalt · Wirtschaftsingenieur 5 Min.

DPMAGebührenKosten

DPMA-Gebühren 2026: Was Anmelder wissen sollten

Patent: Grundgebühren bis zum Prüfungsantrag

Wer beim DPMA ein Patent anmeldet, zahlt zunächst drei getrennte Positionen: Anmeldegebühr, optionale Recherche und – bei Prüfungsantrag – die Prüfungsgebühr. Bei elektronischer Einreichung ist die Anmeldegebühr deutlich niedriger als bei Papieranmeldung.

  • Anmeldegebühr (elektronisch, bis 10 Ansprüche): 60 €
  • Anmeldegebühr (Papier, bis 10 Ansprüche): 90 €
  • Jeder Anspruch über 10 hinaus: 40 €
  • Recherchegebühr (§ 43 PatG): 350 €
  • Prüfungsgebühr (mit Recherche): 250 €
  • Summe DPMA-Standard-Amtsgebühren: rund 660 €

Gebrauchsmuster: deutlich günstiger, aber ohne Sachprüfung

Das Gebrauchsmuster wird vom DPMA nur formal geprüft. Die Amtsgebühren fallen deshalb erheblich niedriger aus – der eigentliche Preisunterschied zum Patent liegt aber in der Prüfungsintensität und in der Schutzdauer (10 statt 20 Jahre).

  • Anmeldegebühr Gebrauchsmuster (elektronisch): 40 €
  • Anmeldegebühr Gebrauchsmuster (Papier): 70 €
  • Recherche-Antrag Gebrauchsmuster: 250 €
  • Aufrechterhaltung: nach dem 3. Jahr 210 €, nach dem 6. Jahr 350 €, nach dem 8. Jahr 530 € – kumuliert rund 1.100 € über die volle Laufzeit

Patent: Aufrechterhaltung über 20 Jahre

Nach der Erteilung fallen jährliche Aufrechterhaltungsgebühren an. Sie beginnen im dritten Patentjahr niedrig und steigen progressiv – die späteren Jahre sind deutlich teurer als die frühen. Wichtig zu wissen: Der Großteil der Kosten fällt in die zweite Hälfte der Laufzeit.

  • Jahr 3: 70 €
  • Jahr 5: 90 €
  • Jahr 10: 350 €
  • Jahr 15: 940 €
  • Jahr 20: 2.030 €
  • Über die volle Laufzeit: rund 14.000 € kumuliert (davon weniger als 1.500 € in den ersten 10 Jahren)

Praxis: Was das für die Planung heißt

Für die Erstplanung reicht es, die Grundgebühren (rund 660 €) zusammen mit dem Anwaltshonorar zu kalkulieren. Die höheren Jahresgebühren ab Jahr 10 sind eine bewusste Portfolio-Entscheidung: Läuft die Erfindung wirtschaftlich, wird weitergezahlt. Läuft sie nicht, kann die Anmeldung schadlos fallen gelassen werden – ohne Erstattungsanspruch, aber auch ohne weitere Verpflichtung.

Häufige Fragen

Ändern sich die DPMA-Gebühren regelmäßig?

Die zentrale Gebührenordnung ist über längere Zeiträume stabil, wird aber gelegentlich angepasst. Maßgeblich sind stets das aktuelle DPMA-Kostenmerkblatt und das Patentkostengesetz (PatKostG) in der jeweils gültigen Fassung.

Kann ich die Zahlung strecken?

Die Jahresgebühren zahlen Sie jährlich, dadurch ist das Aufrechterhaltungsrisiko planbar. Fristversäumnisse führen zum Erlöschen der Anmeldung – wir übernehmen die Fristenverwaltung auf Wunsch vollständig.

Gibt es Ermäßigungen?

Bei DPMA-Anmeldungen selbst nicht direkt. Das EPA gewährt allerdings KMU eine Ermäßigung von 30 % auf zentrale Amtsgebühren. Zusätzlich: WIPANO fördert Erstanmelder mit bis zu 16.800 €.

Was passiert, wenn ich die Jahresgebühr zu spät zahle?

Es gibt eine sechsmonatige Nachfrist mit Zuschlag. Wird auch diese versäumt, erlischt der Schutz endgültig. Wir richten die Fristenverwaltung auf Wunsch als laufende Leistung ein.

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