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Aktuelles · Förderung

WIPANO 2026: Bis zu 16.800 € Zuschuss für Patent-Erstanmeldungen

Das Bundesprogramm WIPANO bezuschusst Erst-Patentanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Was 2026 gilt und worauf Sie beim Antrag achten müssen.

Sven Buser, M. Sc. Sven Buser, M. Sc., Patentanwalt · Wirtschaftsingenieur 5 Min.

FörderungWIPANOKMU

WIPANO 2026: Bis zu 16.800 € Zuschuss für Patent-Erstanmeldungen

Wer wird gefördert

WIPANO richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die in den vergangenen fünf Jahren keine oder nur wenige Patentanmeldungen eingereicht haben. Ziel des Programms ist, Unternehmen an den systematischen Aufbau eines Schutzrechtsportfolios heranzuführen.

  • KMU-Definition der EU: weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €
  • Sitz und/oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Weniger als vier Erstanmeldungen in den vergangenen fünf Jahren

Was ist förderfähig

Gefördert werden Kosten entlang des gesamten Anmeldeprozesses – von der ersten Recherche bis zur Erteilung. Dazu zählen anwaltliche Ausarbeitungskosten, Amtsgebühren (DPMA, EPA, WIPO) sowie Übersetzungs- und Validierungskosten für die Auslandsanmeldung.

  • Anwaltliche Ausarbeitung und Vertretung
  • Amtliche Anmelde-, Recherche- und Prüfungsgebühren
  • Übersetzungen für die Auslandsanmeldung
  • Validierungskosten nach EPA-Erteilung
  • Recherche zum Stand der Technik

Antragstellung: vor der Anmeldung

Der zentrale Punkt: Der WIPANO-Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor die Patentanmeldung eingereicht wird. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Bewilligungsstelle ist der Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

  • Antrag online über das easy-Online-Portal des Bundes
  • Kurzskizze mit Erfindungsgegenstand, geplanter Schutzrechtsstrategie und Kostenschätzung
  • Bearbeitungsdauer typisch 6–10 Wochen
  • Erst nach Bewilligung: Anmeldung einreichen und Fördermittel abrufen

Was Sie mitbringen sollten

Vor dem Antrag lohnt sich eine strukturierte Vorbereitung: Erfindungsbeschreibung, technische Skizzen, eine erste Bewertung des Stands der Technik und eine grobe Marktabschätzung. Wir übernehmen im Rahmen der Anmeldebegleitung auch die Erstellung der Antragsunterlagen für WIPANO.

Häufige Fragen

Ist WIPANO mit anderen Förderungen kombinierbar?

WIPANO ist grundsätzlich nicht mit anderen Bundes- oder EU-Förderungen für dieselben Ausgaben kumulierbar. Eine Kombination mit steuerlicher Forschungszulage nach FZulG ist unter Umständen möglich – bitte im Einzelfall prüfen.

Wie hoch ist die Fördersumme genau?

Die maximale Förderhöhe beträgt aktuell 16.800 € pro Erstanmeldung. Gefördert werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Details ergeben sich aus dem aktuellen Förderaufruf des BMWK.

Wer stellt den Antrag – KMU oder Kanzlei?

Antragsberechtigt ist das KMU. Wir unterstützen bei der Antragsvorbereitung und -stellung. Bewilligungsstelle ist der Projektträger Jülich.

Kann ich WIPANO auch für ein Gebrauchsmuster nutzen?

Ja. WIPANO fördert Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen. Auch die Kombination Patent + Gebrauchsmuster (Doppelstrategie) ist grundsätzlich förderfähig.

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