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Patent-Glossar

Einheitspatent

Auch: Unitary Patent · EU-Einheitspatent

Rechtlicher Kontext

Der Antrag auf einheitliche Wirkung ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des Erteilungshinweises zu stellen. Zuständig für Streitigkeiten ist das Einheitliche Patentgericht (UPC). Nicht teilnehmende EPÜ-Staaten (z.B. Spanien, Polen, UK, Schweiz) müssen weiterhin klassisch validiert werden.

Quelle: EPO · Einheitspatentverordnung (EU) Nr. 1257/2012

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