Patent-Glossar
Einheitspatent
Auch: Unitary Patent · EU-Einheitspatent
Rechtlicher Kontext
Der Antrag auf einheitliche Wirkung ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des Erteilungshinweises zu stellen. Zuständig für Streitigkeiten ist das Einheitliche Patentgericht (UPC). Nicht teilnehmende EPÜ-Staaten (z.B. Spanien, Polen, UK, Schweiz) müssen weiterhin klassisch validiert werden.
Quelle: EPO · Einheitspatentverordnung (EU) Nr. 1257/2012