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Patent-Glossar

UPC

Auch: Einheitliches Patentgericht · Unified Patent Court

Rechtlicher Kontext

Inhaber klassischer europäischer Bündelpatente können während einer Übergangszeit einen „Opt-out“ erklären und ihre Patente der ausschließlichen Zuständigkeit des UPC entziehen. Für Einheitspatente ist das UPC dagegen zwingend zuständig.

Quelle: Einheitliches Patentgerichtsübereinkommen (EPGÜ)

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