Patent-Glossar
UPC
Auch: Einheitliches Patentgericht · Unified Patent Court
Rechtlicher Kontext
Inhaber klassischer europäischer Bündelpatente können während einer Übergangszeit einen „Opt-out“ erklären und ihre Patente der ausschließlichen Zuständigkeit des UPC entziehen. Für Einheitspatente ist das UPC dagegen zwingend zuständig.
Quelle: Einheitliches Patentgerichtsübereinkommen (EPGÜ)