Patent-Glossar
Erfinderische Tätigkeit
Auch: Erfinderischer Schritt
Rechtlicher Kontext
Maßstab ist die Sichtweise eines gedachten Durchschnittsfachmanns auf dem betreffenden Gebiet. Das EPA prüft die erfinderische Tätigkeit standardisiert mit dem sog. Problem-Solution-Approach. Beim Gebrauchsmuster ist der Maßstab niedriger („erfinderischer Schritt“), das Bundespatentgericht hat aber klargestellt, dass beide Prüfungen in ihrer Grundstruktur vergleichbar sind.
Quelle: § 4 PatG · Art. 56 EPÜ · § 1 GebrMG