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Patent-Glossar

Erfinderische Tätigkeit

Auch: Erfinderischer Schritt

Rechtlicher Kontext

Maßstab ist die Sichtweise eines gedachten Durchschnittsfachmanns auf dem betreffenden Gebiet. Das EPA prüft die erfinderische Tätigkeit standardisiert mit dem sog. Problem-Solution-Approach. Beim Gebrauchsmuster ist der Maßstab niedriger („erfinderischer Schritt“), das Bundespatentgericht hat aber klargestellt, dass beide Prüfungen in ihrer Grundstruktur vergleichbar sind.

Quelle: § 4 PatG · Art. 56 EPÜ · § 1 GebrMG

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