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Patent-Glossar

Neuheit

Rechtlicher Kontext

Neuheit ist absolut zu verstehen: eine Vorveröffentlichung an einem beliebigen Ort weltweit, auch durch den Erfinder selbst, zerstört die Neuheit. Ausnahme beim Gebrauchsmuster: eigene Veröffentlichungen bis zu sechs Monaten vor der Anmeldung bleiben unbeachtlich (§ 3 Abs. 1 Satz 3 GebrMG). Beim Patent gibt es keine solche Schonfrist.

Quelle: § 3 PatG · Art. 54 EPÜ

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