Patent-Glossar
Neuheit
Rechtlicher Kontext
Neuheit ist absolut zu verstehen: eine Vorveröffentlichung an einem beliebigen Ort weltweit, auch durch den Erfinder selbst, zerstört die Neuheit. Ausnahme beim Gebrauchsmuster: eigene Veröffentlichungen bis zu sechs Monaten vor der Anmeldung bleiben unbeachtlich (§ 3 Abs. 1 Satz 3 GebrMG). Beim Patent gibt es keine solche Schonfrist.
Quelle: § 3 PatG · Art. 54 EPÜ