Patent-Glossar
Gebrauchsmuster
Auch: Kleines Patent · Gebrauchsmusterrecht
Rechtlicher Kontext
Rechtsgrundlage ist das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG). Charakteristisch ist die 6-monatige Neuheitsschonfrist (§ 3 Abs. 1 Satz 3 GebrMG): eigene Vorveröffentlichungen bis zu sechs Monate vor der Anmeldung sind unschädlich. Das Gebrauchsmuster gilt ausschließlich in Deutschland; eine parallele oder abgezweigte Anmeldung zum Patent ist möglich.
Quelle: §§ 1, 3, 23 GebrMG · DPMA-Merkblatt Gebrauchsmuster