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Patent-Glossar

Gebrauchsmuster

Auch: Kleines Patent · Gebrauchsmusterrecht

Rechtlicher Kontext

Rechtsgrundlage ist das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG). Charakteristisch ist die 6-monatige Neuheitsschonfrist (§ 3 Abs. 1 Satz 3 GebrMG): eigene Vorveröffentlichungen bis zu sechs Monate vor der Anmeldung sind unschädlich. Das Gebrauchsmuster gilt ausschließlich in Deutschland; eine parallele oder abgezweigte Anmeldung zum Patent ist möglich.

Quelle: §§ 1, 3, 23 GebrMG · DPMA-Merkblatt Gebrauchsmuster

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