Patent-Glossar
Bundespatentgericht
Auch: BPatG
Rechtlicher Kontext
Vor dem BPatG treten typischerweise Patentanwältinnen und Patentanwälte auf. Das Gericht ist in Beschwerde-, Nichtigkeits-, Marken- und Gebrauchsmustersenate gegliedert. Gegen seine Entscheidungen ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) möglich, in Nichtigkeitsverfahren die Berufung. Für Verletzungsverfahren ist das BPatG nicht zuständig, diese laufen vor den Patentstreitkammern der Landgerichte.
Quelle: §§ 65 ff. PatG, PatG (Patentgesetz)