Patent-Glossar
Einheitspatentgericht
Auch: EPG · Unified Patent Court · UPC
Rechtlicher Kontext
Vor dem EPG geführte Verfahren wirken einheitlich in allen teilnehmenden Vertragsstaaten. Es gibt Lokal- und Regionalkammern (u. a. Düsseldorf, Mannheim, München, Hamburg) sowie eine Zentralkammer (Paris, München, Mailand) und ein Berufungsgericht in Luxemburg. Für klassische europäische Bündelpatente besteht während einer Übergangszeit die Möglichkeit, einzeln oder in Summe ein Opt-out zu erklären, dann bleiben die nationalen Gerichte zuständig. Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren können vor dem EPG kombiniert werden.
Quelle: Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ / UPCA)