Patent-Glossar
Erfindung
Rechtlicher Kontext
Nicht als Erfindungen gelten insbesondere Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, geschäftliche Regeln, Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche sowie die Wiedergabe von Informationen (§ 1 Abs. 3 PatG). Bei Software wird eine Erfindung nur angenommen, wenn ein technischer Beitrag über die Programmablaufsteuerung hinaus vorliegt.
Quelle: § 1 PatG