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Patent-Glossar

Erfindung

Rechtlicher Kontext

Nicht als Erfindungen gelten insbesondere Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, geschäftliche Regeln, Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche sowie die Wiedergabe von Informationen (§ 1 Abs. 3 PatG). Bei Software wird eine Erfindung nur angenommen, wenn ein technischer Beitrag über die Programmablaufsteuerung hinaus vorliegt.

Quelle: § 1 PatG

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