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Patent-Glossar

Jahresgebühren

Auch: Aufrechterhaltungsgebühren

Rechtlicher Kontext

Zuständig ist in Deutschland das DPMA, auf europäischer Ebene bis zur Erteilung das EPA, danach die jeweiligen nationalen Ämter (bzw. für das Einheitspatent das EPA). Zusätzlich zu den Amtsgebühren fallen Verwaltungshonorare der Patentanwaltskanzlei an.

Quelle: § 17 PatG · PatKostG

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