Patent-Glossar
Löschungsantrag
Auch: Löschung · Gebrauchsmuster-Löschung
Rechtlicher Kontext
Weil das Gebrauchsmuster ohne materielle Prüfung eingetragen wird, ist der Löschungsantrag das zentrale Korrektiv gegen sachlich nicht haltbare Schutzrechte. Er wird schriftlich beim DPMA gestellt und mit Nachweisen (Stand der Technik) begründet. Der Löschungsantrag hat aufschiebende Wirkung im Verletzungsstreit nicht zwingend, oft wird ein Verletzungsprozess bis zur Entscheidung ausgesetzt. Analog gibt es beim Patent die Einspruchsfrist von 9 Monaten ab Erteilung (§ 59 PatG) und danach die Nichtigkeitsklage (§ 81 PatG).
Quelle: §§ 15, 16, 17 GebrMG · § 59 PatG · § 81 PatG